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09/28/2001 15:19

Mehr Eigentümer als Mieter

Norbert Frie Stabsstelle Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Westfaelische Wilhelms-Universität Münster

    Mehr Autonomie und Eigenverantwortung im Hochschulbau und im Liegenschaftsmanagement fordern die Kanzler der deutschen Universitäten. Auf ihrer 44. Jahrestagung in Münster verabschiedeten sie am Freitag, 28. September 2001, eine "Münsteraner Erklärung", in der eine "mindestens eigentümerähnliche Stellung" der Universitäten im Bau- und Liegenschaftsbereich verlangt wird. Bauverfahren müssten wesentlich gestrafft werden, indem die Vorschriften "entschlackt", die Zahl der Mitwirkenden erheblich reduziert und die Steuerungsautorität bei den Universitäten verankert werde. An der gegenwärtigen politischen Diskussion um die Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau von Bund und Ländern beteiligen sich die Kanzler der Universitäten mit dem Hinweis, dass "der Hochschulbau über Ländergrenzen wissenschaftsfreundlich und unbürokratisch koordiniert werden muss, unabhängig davon, ob es künftig bei der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau bleibt". Dabei müsse die Mitfinanzierung des Bundes auf jeden Fall erhalten bleiben.

    Die "Münsteraner Erklärung" der Universitätskanzlerinnen und -kanzler der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen ihrer Jahrestagung vom 26. bis 28. September 2001 in Münster hat folgenden Wortlaut:

    Die in der Wahrnehmung der Autonomie der Universitäten erfolgenden Schwerpunktsetzungen in Wissenschaft, Forschung und Lehre erfordern es zwingend, dass auch baulich-infrastrukturelle Entscheidungen autonom von der Universität getroffen werden. Auch die wettbewerbliche Situation der Universitäten bedingt die Selbststeuerung in den Bereichen Hochschulbau und Liegenschaftsmanagement. Dazu fordern die Universitätskanzler folgende Rahmenbedingungen:

    1. Bedarfsgerecht Finanzierung und langfristige Planung müssen gewährleistet sein.
    2. Der Bedarf muss realitätsgerecht und zukunftsorientiert ermittelt werden.
    3. Der Hochschulbau muss über die Ländergrenzen wissenschaftsfreundlich und unbürokratisch koordiniert werden, unabhängig davon, ob es künftig bei der
    Hochschulbau bleibt. Die Bundesmitfinanzierung muss erhalten bleiben. Komplementärfinanzierungen dürfen keinen hemmenden Einfluss auf den Ablauf des Bauverfahrens haben. Sachgerecht erscheint eine mit Wettbewerbselementen versehene generelle Mittelverteilung vom Bund auf die Länder, die den Sanierungsbedarf und notwendige Innovationen mit umfasst.
    4. Innovative Finanzierungs- und Bewirtschaftungsmodelle (z.B. Betreibermodell, Mietkauf, Leasing etc.) müssen bei gleicher oder höherer Gesamtwirtschaftlichkeit möglich sein.
    5. Die Universitäten benötigen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben eine mindestens eigentümerähnliche Stellung an ihren Liegenschaften. Ihnen obliegt ein umfassendes Entscheidungsprimat hinsichtlich Bau, Finanzierung, Nutzungsmodellen und Bewirtschaftung. Dies umfasst den grundsätzlichen Einfluss auf die Bauvorhaben der Universitätsklinika.
    6. Die Universitäten benötigen ein eigenes Baubudget mindestens für den Bauunterhalt, die kleinen Baumaßnahmen und die Reinvestitionsmittel nach Maßgabe der Abschreibungen.
    7. Das Bauverfahren muss wesentlich gestrafft werden. Dazu ist es erforderlich, die Vorschriften zu entschlacken, die Zahl der Mitwirkenden erheblich zu reduzieren und die Steuerungsautorität bei der Universität zu verankern. Die Universität ist Auftraggeber der dazu erforderlichen Leistungen und frei in der Wahl des Auftragnehmers. Dies schließt zwangsweise Vermieter-Mieter-Modelle zwischen Staat und Universität aus.
    8. Die Universitätsleitungen sind bereit und in der Lage, die Verantwortung für Hochschulbau und Liegenschaftsmanagement zu übernehmen. Dies entspricht der generellen politischen Entwicklung, dass sich Landtag und Ministerien aus der Detailsteuerung der Universitäten zurückziehen.
    9. Die Universitäten werden interne Marktstrukturen zur optimalen Steuerung des Einsatzes von Flächenressourcen entwickeln.
    10. Innerhalb dieses Rahmens ist den Universitäten entsprechend ihren Bedürfnissen und Möglichkeiten operative Autonomie zu gewährleisten.


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    Criteria of this press release:
    interdisciplinary
    transregional, national
    Science policy
    German


     

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