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Wenn das Leben eines Kranken nur noch an Maschinen hängt, werden andere zu Entscheidern über Leben und Tod. Um für diese schwierige Situation dem persönlichen Willen genug Freiraum zu geben und trotzdem klare Richtlinien zu schaffen, die Missbrauch verhindern, sehen Experten gesetzlichen Regelungsbedarf. Argumente und Eckpunkte für einen Gesetzesvorschlag sind jetzt in der Reihe "Ethik in der Praxis" veröffentlicht.
Bochum, 08.01.2003
Nr. 3
Wer über Leben und Tod entscheiden darf
Regelungsbedarf für die passive Sterbehilfe
Buchveröffentlichung: Experten diskutieren die Gesetzeslage
Wenn das Leben eines Kranken nur noch an Maschinen hängt, werden andere zu Entscheidern über Leben und Tod. Um für diese schwierige Situation dem persönlichen Willen genug Freiraum zu geben und trotzdem klare Richtlinien zu schaffen, die Missbrauch verhindern, sehen Experten gesetzlichen Regelungsbedarf: Argumente und Eckpunkte für einen Gesetzesvorschlag von Medizinern, Juristen, Pflegern, Theologen, Philosophen und Psychologen sind nun im Band "Passive Sterbehilfe: besteht gesetzlicher Regelungsbedarf?" veröffentlicht. Das Buch ist in der Reihe "Ethik in der Praxis" (Hg. Prof. em. Dr. Hans-Martin Sass, Fakultät für Philosophie der RUB) erschienen.
Definitionsunsicherheiten klären
Die 22 Experten hatten sich auf Einladung der Akademie für Ethik in der Medizin e.V. im Sommer 2002 getroffen, um Fragen rund um die passive Sterbehilfe zu diskutieren. Der Aufklärungs- und Regelungsbedarf beginnt ihnen zufolge schon bei der Definition des Begriffs: Viele Ärzte glauben, dass das Beenden einer lebenserhaltenden Maßnahme, z. B. das Abschalten einer Maschine, schon aktive Sterbehilfe und damit gesetzeswidrig sei. Tatsächlich fällt das Abschalten genauso wie das Nicht-Einschalten unter die passive Sterbehilfe, und das solle gesetzlich festgeschrieben und bekannt gemacht werden, fordern die Experten.
Kontrolle durch die Gerichte
Aber wer soll darüber entscheiden, ob die Maschine eingeschaltet wird oder nicht? Im günstigsten Fall hat der Patient selbst eine Patientenverfügung verfasst, die seinen Willen dokumentiert. Eine vorherige Beratung des Verfassers am besten durch dessen Hausarzt sei sinnvoll, so die übereinstimmende Meinung der Experten. Vorschreiben solle man sie aber nicht, um den freien Willen des Einzelnen zu achten. Schwieriger wird es, wenn der Patient sich nicht selbst geäußert hat. In diesem Fall muss ein Vertreter für ihn entscheiden, entweder ein von ihm selbst bestimmter Bevollmächtigter oder ein gerichtlich bestellter Betreuer. Aber soll man dessen Entscheidung einfach akzeptieren? Sicherer wäre es, so die Ansicht vieler Experten, wenn die Gerichte ihn noch einmal kontrollieren würden.
Gesellschaftliche Diskussion fördern
Mit dem Buch wollen die Herausgeber die interdisziplinäre und gesellschaftliche Diskussion um die passive Sterbehilfe fördern: "Der Band enthält Argumente und Abwägungen dazu, ohne eine der dargestellten Positionen zu übernehmen", so Mitherausgeber Dr. Arnd T. May. Die Arbeitsgemeinschaft "Sterben und Tod" der Akademie für Ethik in der Medizin wird aus den Diskussionsergebnissen Vorschläge für den Gesetzgeber erarbeiten.
Titelaufnahme
Arnd T. May, Sylke E. Geißendörfer, Alfred Simon, Meinolfus Strätling (Hg.): Passive Sterbehilfe: besteht gesetzlicher Regelungsbedarf? Impulse aus einem Expertengespräch der Akademie für Ethik in der Medizin e.V. ( = Ethik in der Praxis/Practical Ethics, Kontroversen/Controversies, Bd. 19), LitVerlag, Münster 2002, ISBN 3-8258-6461-8, 19,90 Euro.
Weitere Informationen
Dr. Arnd T. May, Zentrum für Medizinische Ethik der Ruhr-Universität Bochum, 44780 Bochum, Tel. 0234/32-22749, Fax: 0234/32-14598, E-Mail: arnd.may@ruhr-uni-bochum.de, Internet: http://www.medizinethik-bochum.de (s.u.)
http://www.medizinethik-bochum.de
Criteria of this press release:
Law, Medicine, Nutrition / healthcare / nursing, Politics, Social studies
transregional, national
Scientific Publications
German
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