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07/17/2003 17:21

Autonomie und Transparenz

Norbert Frie Stabsstelle Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Westfaelische Wilhelms-Universität Münster

    Nach Änderung der bundesrechtlichen Vorgaben des Stiftungsrechts bedarf auch das nordrhein-westfälische Landesrecht der Anpassung. Hierzu fand in Münster eine gemeinsame Veranstaltung der Universitäten Münster und Bochum statt, an der mehr als einhundert Vertreter aus den Bereichen des Stiftungswesens sowie Anwaltschaft, Wirtschaftsberatungen und der Kirchen teilnahmen.

    Mit Blick auf die zu erwartende Landesregelung plädierte Prof. Dr. Karlheinz Muscheler (Universität Bochum) für eine stärkere Beachtung der bundesrechtlichen Grenzen. Dr. Bernd Andrick (Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen) erhob die Forderung nach mehr Stiftungsautonomie und Transparenz. Er mahnte an, den Spielraum zur Verbesserung der Stiftungsaufsicht auszunutzen. Für das Innenministerium des Landes NRW stellte Ministerialrat Bongard erstmals den Referentenentwurf für ein nordrhein-westfälisches Landesstiftungsgesetz in seinen Grundzügen der Öffentlichkeit vor. Die Neufassung, die etwa eine Halbierung des bisherigen Gesetzesumfangs zur Folge haben soll, ist auf einen erhebliche Entbürokratisierung des Stiftungsrechts ausgerichtet.

    In der von Prof. Dr. Ingo Saenger (Münster) geleiteten Diskussion, an der sich zahlreiche Vertreter aus den Bereichen Anwaltschaft, Stiftung und dem kirchlichen Bereich beteiligten, wurde an dem Referentenentwurf teilweise heftige Kritik geübt. Zwar wurden die Verschlankung des Stiftungsrechts sowie die Beseitigung von bürokratischen Hindernissen und Genehmigungsvorbehalten begrüßt. Im Zentrum der Kritik stand aber das Vorhaben einer Reduzierung der Stiftungsaufsicht. Mit begründeten Argumenten wurde die Gefahr einer Schädigung des guten Rufs der Stiftungen aufgezeigt. Der geplante Ausschluss privatnütziger Stiftungen aus der staatlichen Stiftungsaufsicht kann zur Folge haben, dass künftig der Stifterwille nicht mehr in dem erforderlichen Maß berücksichtigt wird.

    Überdies wurde gefordert, die gesetzlichen Vorgaben zu konkretisieren und unbestimmte Rechtsbegriffe zu vermeiden, die zu Unklarheiten bei der Anwendung in der Praxis führen werden. Trotz der einhelligen Kritik am Referentenentwurf verband die Teilnehmer aber das Anliegen der weiteren Förderung des Stiftungswesen.


    More information:

    http://www.uni-muenster.de/jura/iiw/


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    Criteria of this press release:
    Law, Politics
    transregional, national
    Miscellaneous scientific news/publications, Scientific conferences
    German


     

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