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02/03/2004 16:04

Studienkonten- und finanzierungsgesetz

Gabriele Rutzen Kommunikation und Marketing
Universität zu Köln

    Umsetzung der Vorgaben des Studienkonten- und -finanzierungsgesetzes
    Universität zu Köln verschickt Gebührenbescheide mit Informationen

    Die Universität zu Köln verschickt ab Freitag, den 6. Februar 2004, die nach dem Studienkonten- und -finanzierungsgesetz (StKFG) vorgesehenen Gebührenbescheide, die auch nähere Informationen für die betroffenen Studierenden enthalten. Die Bescheide gehen an Studierende, die die Regelstudienzeit um das Eineinhalbfache überschritten bzw. bereits ein Studium mit einem berufsqualifizierenden Abschluss erfolgreich absolviert haben und an Studierende älter als 60 Jahre.

    Das am 1. Februar 2003 in Kraft getretene Studienkonten- und -finanzierungsgesetz (StKFG) bestimmt für das Sommersemester 2004 an den Hochschulen des Landes NRW die Einrichtung von Studienkonten, deren Studienguthaben nach Maßgabe einer Regelabbuchung verbraucht wird. Die Studienkonten gewähren Studienguthaben für den gebührenfreien Erwerb eines ersten berufsqualifizierenden Studienabschlusses und für den gebührenfreien Erwerb eines weiteren berufsqualifizierenden Abschlusses im Rahmen eines Studiums in einem konsekutiven Studiengang. Von eingeschriebenen Studierenden, denen kein Studienguthaben zur Verfügung steht, sieht das StKFG ab dem Sommersemester 2004 für jedes Semester in einem Studiengang eine Gebührenerhebung in Höhe von 650 Euro vor.

    In den letzten Wochen des Jahres 2003 hat es noch einige Änderungen des Studienkontenmodells gegeben, die erst nach und nach und bis in diese Tage hinein Eingang in die Software für die Bearbeitung der Umsetzung des Gesetzes gefunden haben. Um einen möglichst reibungslosen Ablauf zu gewährleisten und wegen der hohen Zahl der in Frage kommenden Studierenden ist die Universität zu Köln für den Erlass der Gebührenbescheide auf eine einsatzfähige Software angewiesen. Diese Software wurde von der HIS GmbH in Hannover entwickelt. Nach wochenlangen intensiven Bemühungen um eine die Rechtslage umfassend abbildende Software ist jetzt ein Stand erreicht, der als vertretbar angesehen werden kann, um sich jetzt an die Studierenden zu wenden.

    Das StKFG bestimmt, dass die Pflicht zur Entrichtung der Gebühr zum Ersten des Monats, der dem Beginn des Sommersemesters 2004 vorausgeht, besteht und die Gebühr mit Entstehung der Gebührenpflicht fällig wird. Vor diesem Hintergrund ist die Universität zu Köln gehalten, den Studierenden Anfang Februar 2004 die Gebührenbescheide zuzusenden. Dies wird zu Beginn der siebten Kalenderwoche geschehen. Sämtliche Studierende können im angelaufenen Verwaltungsverfahren noch Anträge auf Korrektur oder Ergänzung der gespeicherten Studiendaten einbringen sowie Anträge auf Gewährung von Bonusguthaben und auf Anerkennung eines Härtefalles stellen.

    Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass alle Studierenden, die nach den vorliegenden Daten nicht gebührenpflichtig sind, entsprechende Informationen über die Umsetzung des StKFG zusammen mit dem Semesterformularbogen für das Sommersemester 2004 nach Überweisung des Semesterbeitrages erhalten. Weitere Informationen zum StKFG sind abrufbar auf der Homepage der Universität unter "Studiengebühren" oder unmittelbar unter http://verwaltung.uni-koeln.de/studsek/content/e124/index_ger.html. Dort können auch heruntergeladen werden: der Antrag auf Korrektur oder Ergänzung der gespeicherten Studiendaten, der Antrag auf Gewährung von Bonusguthaben und der Antrag auf Anerkennung eines Härtefalles.

    Verantwortlich: Dr. Wolfgang Mathias

    Für Rückfragen steht Ihnen Jens Kuck unter der Telefonnummer 0221/470-4361, der Faxnummer 0221/470-5008 und der E-Mail Adresse j.kuck@verw.uni-koeln.de zur Verfügung.
    Unsere Presseinformationen finden Sie auch im World Wide Web (http://www.uni-koeln.de/organe/presse/pi/index.html).
    Für die Übersendung eines Belegexemplars wären wir Ihnen dankbar.


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    Criteria of this press release:
    interdisciplinary
    regional
    Science policy
    German


     

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