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Wissenschaft
Die Vorverurteilung von Wettbewerbsbeiträgen und Personen, die ''Vorschläge'' zum Verfahren, die eher eine Diffamierung darstellen, helfen in der Sache nicht weiter. Es muss daran erinnert werden: Alle Beteiligten - auch der Paulinerverein - haben sich im Vorfeld auf das jetzt laufende Wettbewerbsverfahren und die teilnehmenden Akteure verständigt. Dazu gehörte auch die Vereinbarung zwischen dem Auslober (Freistaat Sachsen), der Stadt Leipzig und der Universität Leipzig, alle eingereichten Beiträge nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens Ende März vollständig und im Original der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Bei dem Verfahren handelt es sich um ein seit vielen Jahren erprobtes Vergabeverfahren mit klaren Mehrheitsanforderungen und Regeln. Sie sind zugleich Kennzeichen einer funktionierenden Demokratie und Baukultur. Für die Öffentliche Hand sind solche Vergabeinstrumente ohnehin verbindlich. Nach den gleichen Prinzipien wurde zum Beispiel beim Neubau des BMW-Werkes in Leipzig oder der Europäischen Zentralbank in Frankfurt am Main und bei zahlreichen anderen bedeutenden Bauaufgaben entschieden.
Die Universität als der künftige Nutzer hat verständlicherweise ein großes Interesse daran, dass in dem zweiphasigen Vergabeverfahren auch der letzte Qualifizierungsschritt, in dem die architektonischen Entwürfe auf der Grundlage von Hinweisen aus der Jury zur endgültigen Ausformung gelangen, in aller Sorgfalt durchgeführt wird. Offene Fragen zum städtebaulichen Erscheinungsbild, zu Funktionsabläufen, zum Erinnerungswert und zur räumlichen Qualität im Verfahren sind im Dialog und konkurrierend zu klären.
Durch Vertrauensbruch der Vertreterin des Paulinervereins in der Jury sind in einigen Medien Wettbewerbsbeiträge bereits vor Abschluss des Verfahrens veröffentlicht worden. Angesichts dieser Situation hat die Stadt Leipzig angeregt, den bisherigen Wettbewerbsstand in einer Ausstellung der Öffentlichkeit bekannt zu machen. Die Universität Leipzig hat das zur Kenntnis genommen und hält fest, dass die Entscheidung darüber, ob diese Anregung aufgegriffen wird, beim Auslober, also beim Dresdner Finanzministerium, liegt.
Wie von dort verlautet, ist vor einer Offenlegung der Arbeiten das Einverständnis der Wettbewerbsteilnehmer einzuholen. Die Architekten hätten schließlich darauf vertraut, dass ihre Ideen nicht den Konkurrenten zur Kenntnis gelangen. Gegenwärtig seien Abstimmungen mit den beteiligten Architektenbüros und den Preisrichtern im Gange.
Die Universität hat rechtzeitig die Voraussetzungen geschaffen, dass sie zum Universitätsjubiläum im Jahre 2009 am Augustusplatz wieder über einen Campus verfügt, der im Ganzen den Anforderungen an eine moderne Lehre und Forschung entspricht und im Einzelnen dem Gedanken der Erinnerung an die gesprengte Universitätskirche Rechnung trägt. Hierzu hat die Universität auf ihrem eigenen Grundstück Baufreiheit im Bereich der ehemaligen Paulinerkirche geschaffen und nach Beratungen in den zuständigen Gremien der Universität und in Abstimmung mit den Dresdner Ministerien den Abschluss eines Erbbauvertrages mit einem Investor für die Grundstücke entlang der Grimmaischen Straße beschlossen. Der Bau einer Aula/Kirche wird dadurch in keiner Weise behindert, sondern deren Ausgestaltung, nicht zuletzt mit den geretteten Zeugnissen aus der Paulinerkirche, erst ermöglicht. Denn bekanntlich sind derartige Bauten in den Richtlinien für den Hochschulbau nicht vorgesehen. Der Universität oder ihren Vertragspartnern jetzt unlautere Absichten oder Verfahrensfehler zu unterstellen, kann daher nur als infam bezeichnet werden.
Fazit: Das jetzt ausstehende Wettbewerbsergebnis wird ein wichtiger und unverzichtbarer Baustein der universitären Wiederbelebung am Augustusplatz und einer zielgerichteten Diskussion über seine inhaltliche Ausgestaltung sein. Dies darf im Vorfeld nicht zerredet werden.
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