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Pressemitteilung der UNIVERSITÄT BAYERN e.V. zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Januar 2005: Studienbeiträge sind "Drittmittel für die Lehre"! - Rektoren fordern Gegenfinanzierung durch sozialverträgliche Darlehen
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner heutigen Entscheidung das von den
bayerischen Universitätsspitzen erwartete Urteil gefällt: Das vom Bundestag
beschlossene Verbot von sog. Studiengebühren ist verfassungswidrig. "Richtig
umgesetzt, eröffnet das Urteil den Weg zu einer nachhaltigen wettbewerblichen
Qualitätssicherung der akademischen Ausbildung in Deutschland", kommentierte
der Vorsitzende der Universität Bayern e.V., TU-Präsident Prof. Wolfgang A.
Herrmann, die Entscheidung.
Hierfür entscheidend sei die Bemessung der Kostenbeteiligung an der Art und
Qualität der Ausbildung. Diese liege in der Verantwortung der jeweiligen
Hochschule. Mit dem Urteil sieht sich die Universität Bayern e.V. in ihren
politischen Eckpunkten bekräftigt:
1. Studiengebühren müssen zur Verbesserung der Qualität der Lehre und der
Studienverhältnisse voll den Universitäten zugute kommen, ohne dass damit
anderweitige Kürzungen verbunden werden.
2. Die Höhe der Studienbeiträge ist von den einzelnen Universitäten
festzusetzen: Je nach Art und Aufwand des jeweiligen Studienangebots sind
differenzierte Beiträge zu ermöglichen, um den kosten- und qualitätsbezogenen
Kriterien von Leistung und Gegenleistung gerecht zu werden.
3. Da eine verbesserte, international wettbewerbsfähige Lehrqualität
erheblich bessere Betreuungsverhältnisse als bisher und damit zusätzliches Lehrpersonal voraussetzt, dürfen Studienbeiträge als "Drittmittel für die Lehre" nicht
kapazitätserhöhend wirken. Qualität geht vor Quantität.
4. Studienbeiträge dürfen Befähigte nicht vom Studium abhalten. Deshalb
sind günstige Studiendarlehen zu schaffen. Sie müssen erst nach dem Ende des
Studiums einkommensabhängig zurückgezahlt werden. Die damit verbundene
Sozialverträglichkeit ist durch den Staat sicherzustellen. Ein Modell hierfür stellt der sog. Bildungsfonds dar, wie er vereinzelt bereits auch an staatlichen Universitäten praktiziert wird.
5. Ergänzend ist ein leistungsorientiertes Stipendiensystem aufzubauen.
Wie Prof. Herrmann ferner feststellte, ist mit dem Richterspruch eine weitere
ideologisch gesetzte Fessel der deutschen Hochschulen gelöst. Es komme nun
darauf an, die Studienbeiträge den Universitäten als "Drittmittel für die
Lehre" in voller Höhe zuzuführen, damit sie dort die Qualität der Ausbildung
sichern helfen und außerdem die Universität als Solidargemeinschaft stärken.
Herrmann hält eine Mitsprache der Studierenden bei der Mittelverwendung für
selbstverständlich.
Kontakt:
Dieter Heinrichsen
Pressesprecher des TU-Präsidenten
Tel.: 089-289-22778
e-mail: heinrichsen@zv.tum.de
Criteria of this press release:
interdisciplinary
transregional, national
Science policy, Studies and teaching
German
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