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29.05.2012 12:21

Wissenschaftsrat: 287 Millionen Euro für Forschungsbauten an Hochschulen

Dr. Christiane Kling-Mathey Geschäftsstelle
Wissenschaftsrat

    Neun Vorhaben mit Gesamtkosten von 287 Millionen Euro empfiehlt der Wissenschaftsrat Bund und Ländern in seinen diesjährigen Empfehlungen zu Forschungsbauten an Hochschulen zur Aufnahme in die gemeinsame Förderung nach Art. 91b GG.

    Mit den neuen Vorhaben sollen unter anderem folgende Forschungsziele erreicht werden: An der Universität Heidelberg werden medizinisch bedeutsame Infektionserreger erforscht, um ein umfassendes Verständnis des komplexen Infektionsgeschehens in vivo zu erreichen und neue Möglichkeiten zur Hemmung pathogenetisch relevanter Prozesse zu erschließen. Eine neue Klasse von Nanomembran-Materialien, die ein breites Anwendungspotenzial unter anderem in den Bereichen hochleistungsfähiger und ultra-schneller flexibler Elektronik, Photonik, Magnetoelektronik und ultrakompakter Energiespeicher aufweisen, steht im Zentrum des Forschungsbaus der TU Chemnitz. Und in Bonn soll eine neue Generation von Detektoren für den Einsatz in großen internationalen Experimenten entwickelt werden, deren höhere Präzision in der Orts-, Zeit- und Energiemessung von Teilchen und Photonen die Grundlagenforschung in der Elementarteilchen-, Hadronen- und Astroteilchenphysik voranbringen soll.

    Die Länder hatten zum Stichtag 15. November 2011 Antragsskizzen für insgesamt 19 Vorhaben im zweiphasigen Verfahren vorgelegt. Davon waren 13 zur Antragstellung aufgefordert worden. Von den zwölf als förderwürdig eingestuften Vorhaben können erstmals in diesem Jahr nicht alle finanziert werden. Zur Förderphase 2013 empfiehlt der Wissenschaftsrat daher folgende neun Vorhaben zur Förderung, die in der nach wissenschaftsimmanenten Qualitätskriterien vorgenommenen Reihung die Plätze A bis I einnehmen (Die sechs unter A aufgelisteten Vorhaben wurden alle gleichermaßen in sämtlichen Kriterien als herausragend eingestuft. Sie erscheinen hier in alphabetischer Reihenfolge der Universitätsstandorte.)

    A
    Technische Hochschule Aachen: Center for Biohybrid Medical Systems (CBMS)
    Universität Bonn: Forschungs- und Technologiezentrum Detektorphysik
    Universität Heidelberg: Center for Integrative Infectious Disease Research Heidelberg (CIID)
    Karlsruhe Institute of Technology: Forschungshochleistungsrechner am KIT (ForHLR)
    Zentralinstitut für Seelische Gesundheit Mannheim: Zentrum für Innovative Psychiatrie- und Psychotherapieforschung (ZIPP)
    Universität Oldenburg: Forschungslabor für Turbulenz und Windenergiesysteme

    G
    Technische Universität Chemnitz: Zentrum für Materialien, Architekturen und Integration von Nanomembranen (MAIN)

    H
    Universität Bochum: Zentrum für Grenzflächendominierte Höchstleistungswerkstoffe (ZGH)

    I
    Universität Greifswald: Greifswald Center for Functional Genomics of Microbes (CFGM)

    Die drei in der Reihung unter J bis L platzierten Vorhaben, die ebenfalls als förderwürdig bewertet wurden, haben die Möglichkeit, einen aktualisierten Antrag zur nächsten Förderphase vorzulegen. Über die Aufnahme der Vorhaben A bis I in die Förderung wird die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) auf der Grundlage der Empfehlungen des Wissenschaftsrates voraussichtlich am 29. Juni 2012 entscheiden.

    Der Wissenschaftsrat begrüßt, dass sich Bund und Länder in der GWK zügig auf ein neues – pauschaliertes und auf einen Förderzeitraum von fünf Jahren bezogenes – Verfahren zur Mittelzuweisung vom Bund an die Länder im Programm Forschungsbauten verständigt haben.
    Dies sichert eine höhere Planbarkeit der Finanzmittel und eine schnellere Fertigstellung der Forschungsbauten. „Bereits in der diesjährigen Förderphase hat sich die erhöhte Transparenz beim Mittelabfluss positiv auf die Entscheidungsfindung über die zur Förderung empfohlenen Vorhaben ausgewirkt. Damit ist eine wichtige Voraussetzung für den Bestand der Gemeinschaftsaufgabe Forschungsbauten und Großgeräte nach Art. 91b GG gegeben“, erläuterte der Vorsitzende des Wissenschaftsrates, Wolfgang Marquardt.

    Neben den Empfehlungen zur Förderung von Forschungsbauten (2013) legt der Wissenschaftsrat auch einen überarbeiteten „Leitfaden zur Begutachtung von Forschungsbauten – gültig ab Förderphase 2014“ vor.


    Weitere Informationen:

    http://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/2222-12.pdf - Empfehlungen zur Förderung von Forschungsbauten (2013) (Drs. 2222-12)


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten
    fachunabhängig
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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