Hohe Auszeichnung für Tübinger Juraprofessor
Der Landtag von Baden-Württemberg hat drei Mitglieder des Staatsgerichtshofs neu gewählt, unter ihnen Prof. Dr. Christian Seiler von der Universität Tübingen. Der Staats-, Steuer- und Verwaltungsrechtler an der Juristischen Fakultät der Universität ist Nachfolger des Tübinger Fakultätsmitglieds Prof. Dr. Hermann Reichold, der im Juli turnusgemäß aus seinem Amt ausscheidet und für eine Wiederwahl nicht zur Verfügung stand. „Die Wahl von Christian Seiler an das höchste Gericht des Landes ist eine besondere Auszeichnung für seine fachliche Leistung und zugleich eine große Ehre für die Juristische Fakultät der Universität Tübingen“, freut sich die Dekanin der Juristischen Fakultät Prof. Dr. Barbara Remmert über die Wahl.
Der Staatsgerichtshof ist das Verfassungsgericht des Landes. Ihm gehören neun Mitglieder an, die vom Landtag mit einfacher Mehrheit auf neun Jahre gewählt werden: Drei Mitglieder sind Berufsrichter, drei sind nichtrichterliche Juristen und drei sind Laienrichter. Alle drei Jahre scheidet ein Mitglied der drei erwähnten Gruppen aus. Der neu gewählte Christian Seiler zählt zur Gruppe der nichtrichterlichen Juristen.
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