Heimliche Rationierung unter Ausschluss der Öffentlichkeit
Rund acht Millionen Deutsche leiden an Migräne. Oft sind die Kopfschmerzen so stark, dass ein geregelter Tagesablauf unmöglich wird. Nur rund die Hälfte der teilweise schwer beeinträchtigten Patienten stehen dabei in regelmäßiger ärztlicher Behandlung. Wie eine optimale Behandlung der Migräne aussehen kann, beschreiben die Behandlungsleitlinien der Deutschen Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft (DMKG), dabei stehen Medikamente zur Akuttherapie und Prophylaxe, Sport sowie verhaltenspsychologische Maßnahmen im Vordergrund der wissenschaftlich abgesicherten Therapieverfahren.
"Eine leitliniengerechte Behandlung von Migräne kann angesichts der unzähligen gesetzlichen Regelungen und Vorgaben, meist in Form von Beschränkungen, in der Praxis jedoch nicht immer umgesetzt werden," sagt Dr. Volker Malzacher von der DMKG. Die DMKG beobachte mit Sorge, dass Medikamente zur Akuttherapie und zur Prophylaxe der Migräne vom Betroffenen komplett oder als Zuzahlung selbst zu übernehmen seien. Leistungsangebote für Kopfschmerzpatienten in Form von spezialisierten Behandlungen durch tagesklinische Programme im Rahmen der integrierten Versorgung sind nur auf wenige Kopfschmerzzentren in Deutschland konzentriert und werden nur von wenigen Kassen unterstützt. Die praktischen Auswirkungen von gesetzlichen Beschränkungen oder Leistungsausschlüssen bei der Verordnung von Medikamenten und unterstützenden Therapien lassen es 2009 für den Betroffenen deutlich teurer werden, an Migräne zu leiden.
Medikamente der ersten Wahl bei leichter bis mittelschwerer Migräne sind Acetylsalicylsäure (ASS), Ibuprofen, Naproxen, Diclofenac und Paracetamol. Die Erstattung der freiverkäuflichen Präparate Acetylsalicylsäure Ibuprofen 200mg und Paracetamol, aber auch von Kombinationspräparaten sind für Kassenpatienten ausgeschlossen. Mittel der Wahl bei schwerer Migräne ist die Gruppe der Serotonin 5-HT1a Agonisten, die sogenannten Triptane. Auch für das freiverkäufliche Triptan Naratriptan mit dem Handelsnamen Formigran® erfolgt keine Erstattung der Medikamentenkosten durch die gesetzlichen Krankenkassen, bald soll auch Sumatriptan rezeptfrei erhältlich sein.
Sollte ein anderes Triptan notwendig sein, erstattet die Krankenkasse nur einen sogenannten Festbetrag. Zudem ist die Verordnung der sieben unterschiedlichen Triptane streng reglementiert, die Kassenärzte sind vertraglich in Zielvereinbarungen verpflichtet in mindestens 50 Prozent den Wirkstoff Sumatriptan zu verordnen. Dabei gibt es eindeutige wissenschaftliche Belege für Unterschiede sowohl in Bezug auf die Nebenwirkungen als auch hinsichtlich der Wirksamkeit zwischen den einzelnen Triptanpräparaten. Die ärztlichen Leistungen wie auch die Medikamentenverordnungen sind im Rahmen des Sachleistungsprinzips streng begrenzt. Die Höhe der Vergütungen reicht bei aufwändigen Behandlungen nicht aus. Längst liegen daher die ersten Angebote von Selbstzahlerleistungen für Kassenpatienten von fachärztlichen Gesundheitsleistungen "nach Maß" und auf eigene Kosten vor und sind auch noch vom Bundesmantelvertrag der Ärzte (BMÄ) gedeckt.
Ebenso ist die Anwendung der psychologischen Behandlung von Migräne bei Kassenpatienten begrenzt. Zwar besteht die Möglichkeit des direkten Zugangs zur Verhaltenstherapie. Die meisten unterstützenden Maßnahmen wie Entspannungsverfahren oder Biofeedback zur nichtmedikamentösen Prophylaxe von Kopfschmerzen sind für jedoch Kassenpatienten nicht verordnungsfähig. Die Verordnung von übenden Verfahren wie Muskelentspannung nach Jacobson ist zwar im Rahmen einer Psychotherapie möglich, das Training ist aber limitiert auf zwölf Stunden, zur Daueranwendung ist Eigeninitiative gefragt. Eigentlich sollen sie nur bei psychosomatischen Krankheitsbildern verordnet werden.
Patienten werden zunehmend unterstützende Therapiemaßnahmen als Selbstzahlerleistung offeriert. Diese individuellen Gesundheitsleistungen (IGEL) werden besonders bei Schmerzerkrankungen angeboten. Dazu gehören unter anderem Akupunktur, Biofeedback-Behandlung und Entspannungsverfahren als Präventionsleistung. Eine große Studie zur Wirksamkeit der Akupunktur bei chronischen Kopfschmerzen hat gezeigt, dass sich bei Patienten mit Akupunktur die Symptomatik gegenüber Patienten auf der Warteliste um 50 Prozent besserte. Da die Besserung einer sogenannten Scheinakupunktur nicht überlegen war und die Wirksamkeit der medikamentösen Prophylaxe etwas höher ist, wurde die Verordnungsfähigkeit von Akupunktur nach Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses nicht als Kassenleistung zugelassen.
Ansprechpartner:
Dr. Volker Malzacher
Neurologe und Psychiater
Badstr. 21
72766 Reutlingen
Volker.Malzacher@t-online.de
Generalsekretär und Pressesprecher
Prof. Dr. Dipl.-Psych. Peter Kropp
Institut für Medizinische Psychologie im Zentrum für Nervenheilkunde
an der Medizinischen Fakultät der Universität Rostock
Gehlsheimer Str. 20, D-18147 Rostock
Telefon +49 381 4949530/31
E-Mail peter.kropp@med.uni-rostock.de
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Gesellschaft, Medizin, Psychologie
überregional
Wissenschaftspolitik
Deutsch
21.04.2016 10:02
AbbVie Deutschland GmbH & Co.KG
18.06.2020 14:00
Deutsche Gesellschaft für Neurologie e.V.
07.03.2017 11:12
Deutsche Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft
04.11.2022 14:00
Deutsche Gesellschaft für Neurologie e.V.
05.10.2020 11:20
Deutsche Schmerzgesellschaft e.V.
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