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22.12.2010 08:24

Silvesterfeuerwerk: neues Kennzeichen für neu zugelassene Böller und Raketen (BAM-Pressemitteilung)

Dr. Ulrike Rockland Pressestelle
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)

    Europa wächst zusammen, auch beim Feuerwerk. Bis zum 4. Januar dieses Jahres mussten alle europäischen Länder die Richtlinie 2007/23/EG national umgesetzt haben. Deutschland, und damit die BAM, prüft bereits seit Oktober 2009 nach der neuen Richtlinie. Auf dem Markt neu erhältliche Knallkörper und Raketen haben daher eine neue Kennzeichnung.

    Die neue Kennzeichnung besteht aus der Registriernummer, der Identifikationsnum¬mer und dem CE-Zeichen verbunden mit der Nummer der Benannten Stelle. Für den europäischen Verbraucher ist die Registriernummer mit CE-Zeichen am wichtigsten. Sie weist darauf hin, welche Benannte Stelle die Qualitätssicherung beim Hersteller überwacht. Für uns in Deutschland ist zusätzlich die Identifikati¬onsnummer wichtig. Danach heißt es: wenn BAM fehlt, ist das Produkt in Deutschland nicht zu verwenden.

    Feuerwerk wird in Europa nun einheitlich geprüft. Es gibt zurzeit acht Benannte Stel¬len, die die Prüfungen durchführen dürfen. Die BAM ist eine davon und darf, muss aber nicht, Feuerwerksartikel für ganz Europa prüfen. Wenn die BAM Feu¬erwerksarti¬kel prüft, vergibt sie ihre Registriernummer. Die Nummer kann wie folgt heißen:
    0589-F2-1234. Die Ziffer 0589 steht für die BAM als Benannte Stelle, F2 bedeutet Feuer¬werk der Kategorie 2, in Deutschland nur an Personen ab 18 Jahre abzugeben. 1234 ist eine fortlaufende Ziffer.

    Damit das Feuerwerk aber auch in Deutschland abgebrannt werden darf, muss es zusätzlich eine Identifikationsnummer durch die BAM erhalten haben. Die Identifikationsnummer kann wie folgt aussehen: BAM-F2-1234. Wichtig ist das Kürzel BAM. Ohne die BAM-Identifikationsnummer, ist der Feuerwerksköper in Deutsch¬land verbo¬ten.

    Diese Richtlinie wurde eingeführt, um Handelshemmnisse ab- und ein gleich ho¬hes Qualitäts- und Sicherheitsniveau in Europa aufzubauen. Bei der Diskussion um die Festlegung der erforderlichen Prüfungen hat sich die BAM mit ihren Prüfverfahren durchgesetzt. Deshalb ändert sich für uns in Deutschland in Bezug auf die Sicherheit nichts. Lediglich die erlaubten Mengen an pyrotechnischem Satz (Glitzereffekt und Schwarzpulver) in einer Batterie, Kombination oder Fontäne können sich erhöhen im Vergleich zu den früher gültigen Grenzwerten. Aber: „Die großen Feuerwerksartikel sind sicherer als die kleinen Kippligen“, so die Experten der BAM.

    Gleichzeitig sind alte Zulassungen der BAM noch bis 2017 in Deutschland gültig. Diese alte Kennzeichnung für einen Feuerwerkskörper der Klasse II sieht wie folgt aus: BAM-PII-1234.

    Kontakt: Dipl.-Ing. Lutz Kurth
    Arbeitsgruppe Pyrotechnik
    Fachgruppe II.3 Explosivstoffe
    Telefon: +49 30 8104-1234


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten
    Gesellschaft
    überregional
    Buntes aus der Wissenschaft
    Deutsch


     

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