idw – Informationsdienst Wissenschaft

Nachrichten, Termine, Experten

Grafik: idw-Logo
Science Video Project
idw-Abo

idw-News App:

AppStore

Google Play Store



Instanz:
Teilen: 
26.05.2011 14:41

Best Paper Award für eine Präsentation zu Copyright und Filesharing

Ann Weber Campus Limpertsberg
Universität Luxemburg - Université du Luxembourg

    Das Interdisciplinary Centre for Security, Reliability and Trust (SnT) der Universität Luxemburg verbindet Forschung in der Informations- und Kommunikationstechnologie mit zahlreichen anderen Disziplinen wie Wirtschaft, Psychologie oder Jura. Mit großem Erfolg: Auf der 26. Jahreskonferenz der British & Irish Law, Education and Technology Association (Britische und irische Gesellschaft für Recht, Erziehung und Technologie, BILETA) sind zwei Doktoranden des SnT für eine Präsentation ausgezeichnet worden, die sich mit schwierigen rechtlichen Fragen bei der Nutzung des Internet auseinandersetzt.

    Die Juristin Sandra Schmitz und der Computer-Wissenschaftler Thorsten Ries erhielten den Best Postgraduate Paper Award der Tagung. Frau Schmitz, die ihre Doktorarbeit im Fachbereich Recht anfertigt, präsentierte die interdisziplinäre Veröffentlichung im April dieses Jahres im Rahmen der Jahreskonferenz an der Manchester Metropolitan University School of Law.

    Die Veröffentlichung “Three songs and you are disconnected from cyberspace??? Not in Germany where the industry may 'turn piracy into profit'” – zu deutsch “Drei Songs und Du bist vom Cyberspace getrennt??? Nicht in Deutschland, wo die Industrie Piraterie in Profit umwandeln kann” – wurde von Associate Prof. Mark D. Cole von der Fakultät für Rechts-, Wirtschafts- und Finanzwissenschaften betreut. Sie hat die Durchsetzung des Urheberrechts in so genannten P2P (Peer to Peer) Filesharing-Netzwerken zum Thema.

    Zwar ist die gemeinsame Nutzung von Dateien – das Filesharing – nicht illegal; viele Nutzer von P2P-Netzwerken ignorieren jedoch Rechte am geistigen Eigentum und verletzen so gültige Gesetze. Regierungen sehen sich in der Verantwortung, das Recht insbesondere der Unterhaltungsindustrie am geistigen Eigentum zu schützen, da diesem Wirtschaftszweig eine zentrale wirtschaftliche Bedeutung zukommt. Dazu suchen die Gesetzgeber zahlreicher Länder nach Wegen, unlizensiertes Filesharing zu unterbinden. Eine zentrale Rolle spielen dabei die IP-Adressen von Computern, von denen beim Filesharing Verstöße gegen das Urheberrecht begangen wurden: Gesetzgeber wollen die rechtlichen Mittel zur Verfügung stellen, um Personen zu identifizieren, denen die IP-Adressen zugeordnet werden können. Anschließend sollen diese dann zur Rechenschaft gezogen werden.

    Die meisten staatlichen Initiativen zur Beendigung des illegalen Filesharing sehen ein System der abgestuften Erwiderung vor, das in der Fachwelt als “Three Strikes Law(s)” bezeichnet wird: Danach wird ein mutmaßlicher Verletzer des Urheberrechts zunächst zweimal verwarnt. Wird die IP-Adresse seines Computers ein drittes Mal mit illegalem Filesharing in Verbindung gebracht, sind Sanktionen vorgesehen – insbesondere die zeitweilige Sperrung des Internet-Zugangs. In Deutschland hat der Gesetzgeber bisher von solch einem Erwiderungssystem abgesehen. Hier werden in der Regel Abmahnungen durch die Anwälte der Urheberrechtsinhaber versendet.

    Die ausgezeichnete Veröffentlichung arbeitet heraus, wie das deutsche Abmahnwesen funktioniert, wer davon profitiert, wie effektiv es ist – und zeigt die Bestrebungen des deutschen Gesetzgebers auf, einerseits einen Missbrauch des Systems durch Rechtsanwälte, die ihr berufliches Interesse mit dem wirtschaftlichen Interesse ihrer Mandaten vermischen, zu verhindern, und andererseits dennoch einen angemessen Schutz des Urheberrechts zu gewährleisten. Ein Schwerpunkt lag dabei auf jüngsten Entscheidungen deutscher Gerichte zu Abmahnungen, die an Anschlussinhaber gerichtet waren, die selbst das Urheberrecht aber gar nicht verletzt hatten. Ihre Internetzugänge waren dafür entweder von Familienangehörigen missbraucht worden oder ihre WLAN-Netzwerke waren nicht ausreichend gegen unbefugte Nutzung geschützt.
    Diese Themen sind auch für Staaten von speziellem Interesse, die mit der abgestuften Erwiderung arbeiten: “Selbst wenn es gelingt, einen Internetzugang, von dem aus Urheberrechtsverletzungen begangen wurden, eindeutig zu bestimmen – es bleibt immer die Frage, welche Person die Tat wirklich begangen hat“, sagt Sandra Schmitz: „ Es ist sehr schwierig, festzustellen, wer einen Internetzugang zu einer bestimmten Zeit tatsächlich genutzt hat.“ Dies wird deshalb auch ein Schwerpunkt ihrer rechtsvergleichenden Doktorarbeit über “Three Strikes Laws” sein. Dafür bringt Sandra Schmitz optimale Voraussetzungen mit, denn sie ist deutsche Volljuristin (Rechtsassessorin), hat einen Master im internationalen Wirtschafts- und Handelsrecht einer englischen Universität und arbeitete von 2009 bis 2010 an einem Rechtsprojekt der Universität Luxemburg, bevor die ihre Forschung am SnT fortsetzte.

    BILETA entstand im April 1986, um die Nutzung von Technologie in der juristischen Ausbildung im Vereinigten Königreich und Irland voranzutreiben. Unter anderem fördert BILETA Forschungsprojekte, hält Informationen über Technologien in der Weiterentwicklung des Rechts vor und unterstützt wichtige Forschungsjournale wie das European Journal of Law and Technology und nimmt durch Gutachten Stellung zu Fragen von Technologie und Recht. Die diesjährige Konferenz befasste sich damit, einen Ausgleich zu finden zwischen der Unterstützung positiver Technologieentwicklungen für das Allgemeinwohl einerseits und der Minimierung möglicher Gefahren und Bedrohungen andererseits.

    Kontakt:
    Sandra Schmitz
    Université du Luxembourg
    Interdisciplinary Centre for Security, Reliability and Trust (SnT)
    6, rue Richard Coudenhove-Kalergi
    L-1359 Luxembourg
    Tel.: (+352) 46 66 44 6840
    Email: sandra.schmitz@uni.lu


    Weitere Informationen:

    http://www.law.mmu.ac.uk/bileta/ - weiterführende Information
    http://www.law.mmu.ac.uk/wp-content/uploads/2011/04/Filsharing_updated_draft_Sch... - eine Entwurfsversion der Publikation


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    jedermann
    Informationstechnik
    überregional
    Wettbewerbe / Auszeichnungen
    Deutsch


     

    Hilfe

    Die Suche / Erweiterte Suche im idw-Archiv
    Verknüpfungen

    Sie können Suchbegriffe mit und, oder und / oder nicht verknüpfen, z. B. Philo nicht logie.

    Klammern

    Verknüpfungen können Sie mit Klammern voneinander trennen, z. B. (Philo nicht logie) oder (Psycho und logie).

    Wortgruppen

    Zusammenhängende Worte werden als Wortgruppe gesucht, wenn Sie sie in Anführungsstriche setzen, z. B. „Bundesrepublik Deutschland“.

    Auswahlkriterien

    Die Erweiterte Suche können Sie auch nutzen, ohne Suchbegriffe einzugeben. Sie orientiert sich dann an den Kriterien, die Sie ausgewählt haben (z. B. nach dem Land oder dem Sachgebiet).

    Haben Sie in einer Kategorie kein Kriterium ausgewählt, wird die gesamte Kategorie durchsucht (z.B. alle Sachgebiete oder alle Länder).