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07.04.2017 11:34

WR | DFG: Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder: So geht es weiter im Programm

Dr. Christiane Kling-Mathey Geschäftsstelle
Wissenschaftsrat

    Expertengremium legt weitere Leitlinien für die Exzellenzuniversitäten fest

    Das Expertengremium für die Exzellenzstrategie hat sich auf seiner zweiten Sitzung am 5./6. April in Bonn zunächst über weitere Verfahrensschritte verständigt und dann vor allem die Anforderungen an die Antragstellung in der Förderlinie Exzellenzuniversitäten festgelegt.

    „Wir erwarten insgesamt zahlreiche Anträge für beide Förderlinien und rechnen mit einem erhöhten Wettbewerb. Als unsere wichtigste Aufgabe sehen wir daher die Ausgestaltung des wissenschaftsgeleiteten Auswahlverfahrens an, um die Qualität und Akzeptanz der Förderentscheidungen zu gewährleisten“, erläutert die neue Vorsitzende des Wissenschaftsrates, Martina Brockmeier.

    Für die Förderlinie Exzellenzuniversitäten wurden die Förderkriterien und das Merkblatt beschlossen sowie die Mustervorlage für die Absichtserklärung beraten. Die Dokumente bauen auf der Verwaltungsvereinbarung des Bundes und der Länder auf und tragen in ihrem Aufbau sowohl den bisherigen Leistungen als auch den auf die Zukunft gerichteten Planungen der Universitäten Rechnung. Die Förderkriterien geben Aufschluss über die Bewertungsmaßstäbe. Das Merkblatt enthält allgemeine Informationen und Erläuterungen zu den Zielen des Programms sowie zu Anforderungen an die Antragstellung. Die Mustervorlage für die Absichtserklärung richtet sich an diejenigen Universitäten, die beabsichtigen, einen Antrag in der Förderlinie Exzellenzuniversitäten einzureichen. Diese drei für den weiteren Verfahrensprozess wichtigen Dokumente werden ab Ende April 2017 auf der Webseite des Wissenschaftsrates veröffentlicht.

    Diskussionsschwerpunkt hinsichtlich der Förderlinie Exzellenzcluster war neben der bevorstehenden Begutachtung der inzwischen eingegangenen 195 Antragsskizzen das neue Programmelement Universitätspauschale. Künftig sollen die Universitäten eine solche Pauschale zusammen mit einem Antrag auf Förderung eines Exzellenzclusters als Strategiezuschlag in Höhe von jährlich 1 Mio. Euro beantragen können. Sind an einer Universität mehrere Exzellenzcluster angesiedelt, so beträgt die Universitätspauschale jährlich 1 Mio. Euro für das erste Exzellenzcluster, 750.000 Euro für das zweite und 500.000 Euro für jedes weitere Exzellenzcluster. Im Falle eines Universitätsverbundes wird sie anteilig auf die Verbundpartner verteilt. Im Falle einer Förderung als Exzellenzuniversität gilt die Universitätspauschale als in dieser Förderlinie abgegolten und entfällt.

    Weiter konkretisiert wurde auch der Zeitplan für das Programm Exzellenzstrategie:

    In der Förderlinie Exzellenzcluster entscheidet das Expertengremium am 28. September 2017, welche der bis zum 3. April 2017 eingereichten Antragsskizzen zur Antragstellung zugelassen werden. Ein Jahr später, am 27. September 2018, wird dann über die Auswahl der Exzellenzcluster-Anträge in der Exzellenzkommission entschieden werden.

    In der Förderlinie Exzellenzuniversitäten gibt es keine Vorauswahl über Skizzen. Die Universitäten, die eine Antragstellung in der Förderlinie beabsichtigen, müssen zum 21. Februar 2018 eine Absichtserklärung einreichen, die der organisatorischen Vorbereitung von Ortsbesuchen dient. Nach der Entscheidung über die Exzellenzcluster können sich die Universitäten mit mindestens zwei und Verbünde mit mindestens drei Exzellenzclustern in der Förderlinie der Exzellenzuniversitäten bewerben. Die Anträge müssen dann bis zum 10. Dezember 2018 vorliegen, die Förderentscheidungen erfolgen am 19. Juli 2019.

    Geleitet werden die Sitzungen des Expertengremiums gemeinsam vom Präsidenten der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Professor Peter Strohschneider, und der Vorsitzenden des Wissenschaftsrates, Professorin Martina Brockmeier. Beide Vorsitzenden zeigten sich zufrieden mit dem Verlauf der Sitzung und stellten den Einsatz der Mitglieder heraus, die erneut eine hohe Expertise bewiesen und einen wichtigen Beitrag für die Ausgestaltung der Exzellenzstrategie geleistet hätten. Die Beschlüsse des Expertengremiums, so der gemeinsame Tenor, eröffneten den Universitäten weitgehende Gestaltungsspielräume bei der Antragstellung.

    Informationen zum Expertengremium für die Exzellenzstrategie:

    Das Expertengremium besteht aus 39 in der Forschung auf verschiedenen Wissenschaftsgebieten ausgewiesenen Expertinnen und Experten, die auch über langjährige Erfahrung im Ausland, im Hochschulmanagement, in der Lehre oder in der Wirtschaft verfügen. Sie wurden gemeinsam von der Deutschen Forschungsgemeinschaft und dem Wissenschaftsrat vorgeschlagen und von der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) berufen.

    Informationen zum Programm Exzellenzstrategie:

    Grundlage für das Programm Exzellenzstrategie bildet die am 16. Juni 2016 von Bund und Ländern beschlossene „Verwaltungsvereinbarung gemäß Artikel 91b Absatz 1 des Grundgesetzes zur Förderung von Spitzenforschung an Universitäten – Exzellenzstrategie“. Mit diesem Programm sollen die insbesondere durch die Exzellenzinitiative begonnenen Anstrengungen zur Stärkung der Universitäten durch die Förderung wissenschaftlicher Spitzenleistungen, Profilbildungen und Kooperationen im Wissenschaftssystem fortgesetzt und weiterentwickelt werden. Auf diese Weise soll der Wissenschaftsstandort Deutschland nachhaltig gestärkt, seine internationale Wettbewerbsfähigkeit weiter verbessert und die erfolgreiche Entwicklung fortgeführt werden, die die Ausbildung von Leistungsspitzen in der Forschung und die Anhebung der Qualität des Hochschul- und Wissenschaftsstandorts Deutschland in der Breite zum Ziel hat.


    Weitere Informationen:

    http://www.dfg.de/exzellenzstrategie
    https://www.wissenschaftsrat.de/arbeitsbereiche-arbeitsprogramm/exzellenzstrateg...
    http://www.gwk-bonn.de/themen/wissenschaftspakte/exzellenzstrategie/


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, jedermann
    fachunabhängig
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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