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20.08.2025 12:10

Expertinnen und Experten fordern Beibehaltung der Mindestmengen

Nora Domschke Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden

    Kliniken müssen mindestens 25 extrem unreif geborene Kinder jährlich behandeln, um sie versorgen zu dürfen. | Gegen die Mindestmengen-Regelung des Gemeinsamen Bundesausschusses klagen drei Bundesländer. | Kinderärztinnen und -ärzte sowie Geburtshelfende am Uniklinikum warnen vor Gefahren für Frühgeborene.

    Kinder, die extrem unreif und mit einem Körpergewicht unter 1.250 Gramm geboren werden, benötigen im Krankenhaus eine Versorgung auf fachlich hohem Niveau und mit entsprechender technischer Ausstattung. Untersuchungen zeigen, dass es einen engen Zusammenhang zwischen der Mortalität Frühgeborener und der Anzahl der versorgten Kinder gibt. Seit Januar 2024 gilt die sogenannte Mindestmengenregelung des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA). Demnach müssen Kinderkliniken jährlich mindestens 25 frühgeborene Kinder mit einem geringen Geburtsgewicht behandeln, um diese besonders vulnerablen Neugeborenen versorgen zu dürfen. „Die Versorgung frühgeborener Kinder und ihrer Familien von einem interdisziplinären und erfahrenen Team ist für ihr gesundes Heranwachsen unerlässlich“, sagt Prof. Uwe Platzbecker, Medizinischer Vorstand am Uniklinikum Dresden. „Deshalb ist die Konzentration und Zentralisierung von Expertise wichtig, um eine langfristig bessere Versorgung sicherzustellen.“

    Zehn Prozent aller Kinder in Deutschland kommen zu früh, also vor der 37. Schwangerschaftswoche, auf die Welt. Ein Prozent der Schwangerschaften endet sogar bereits vor der 32. Woche – die Medizin spricht dann von extrem zu früh Geborenen. Diese Kinder wiegen häufig unter 1.250 Gramm und benötigen eine besondere medizinische Versorgung. Um das zu gewährleisten, hatte der GBA im vergangenen Jahr die Mindestmengen-Regelung beschlossen.

    Drei Bundesländer klagen gegen Mindestmengen-Regelung

    Die Bundesländer Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt haben jetzt beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen diese Regelung eingereicht. Das Gericht soll entscheiden, ob eine Festlegung von Mindestmengen durch den Gemeinsamen Bundesausschuss in die Hoheit der Bundesländer eingreift. „Mit der Klage werden alle bisherigen Bemühungen zur Verbesserung der Versorgungsqualität frühgeborener Kinder infrage gestellt“, betont Prof. Mario Rüdiger, Direktor des Zentrums für feto-neonatale Gesundheit am Universitätsklinikum Dresden und Präsident der Deutschen Gesellschaft für Perinatalmedizin (DGPM). Das erneute Hinauszögern der dringend notwendigen Strukturanpassungen stelle eine Gefahr für diese Kinder dar, nicht nur in den klagenden Bundesländern.

    „Eine Maximalversorgung, die in rund 50 Einrichtungen zentralisiert ist und gleichzeitig sicherstellt, dass Geburten mit niedrigem Risiko in Anwesenheit einer Kinderärztin oder eines Kinderarztes wohnortnah erfolgen können, würde deutschlandweit eine sichere Geburt und optimale Versorgung extrem unreifer Kinder gewährleisten. Wir müssen heute beginnen, Strukturen aufzubauen, die die Herausforderungen von Morgen im Blick haben“, so Prof. Rüdiger weiter.

    Expertise bei der Versorgung von Schwangeren, Früh- und kranken Neugeborenen

    Im Uniklinikum wurden im vergangenen Jahr (2024) 385 Frühgeborene versorgt, davon wurden 98 Kinder mit einem Geburtsgewicht unter 1.500 Gramm geboren. Zahlenmäßig ist das Uniklinikum Dresden damit das größte Perinatalzentrum in Sachsen – neben Dresden werden Frühgeborene auch in Leipzig und Chemnitz behandelt. Die große Erfahrung ermöglicht es, dass auch Kinder, die bei Geburt weniger als 500 Gramm wiegen, gesund überleben. Sachsen hat die niedrigste Säuglingssterblichkeit in Deutschland.

    In Ostsachsen erfolgt die Versorgung von Schwangeren und Neugeborenen in enger Kooperation mit allen Partnern in der Region – koordiniert im deutschlandweit einzigen Zentrum für feto/neonatale Gesundheit. Diese Versorgungsstruktur ist beispielgebend für ganz Deutschland. Sie garantiert Müttern und Vätern die Sicherheit einer optimalen ärztlichen wie pflegerischen Versorgung, vor, während und nach der Geburt, unabhängig davon, ob es sich um eine Risiko- oder Mehrlingsschwangerschaft handelt oder um eine ganz normal verlaufende Schwangerschaft.

    Weitere Informationen
    www.ukdd.de/fetoneoZentrum


    Wissenschaftliche Ansprechpartner:

    Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden
    Zentrum für feto/neonatale Gesundheit
    Direktor: Prof. Dr. med. Mario Rüdiger
    Tel.: +49 351 458-3640 (Sekretariat)
    E-Mail: mario.ruediger@ukdd.de


    Bilder

    Frühgeborenes Baby wird am Uniklinikum Dresden versorgt.
    Frühgeborenes Baby wird am Uniklinikum Dresden versorgt.
    Quelle: UKD/Marc Eisele


    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin
    überregional
    Buntes aus der Wissenschaft
    Deutsch


     

    Frühgeborenes Baby wird am Uniklinikum Dresden versorgt.


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