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14.03.2002 13:42

Einstimmig: Senat der RUB verabschiedet Verfassungsentwurf

Dr. Josef König Dezernat Hochschulkommunikation
Ruhr-Universität Bochum

    Einstimmig hat der Senat der Ruhr-Universität Bochum in seiner Sitzung vom 14. März 2002 den Entwurf zu einer neuen Verfassung verabschiedet. Das 63 Artikel umfassende Werk wird nun dem nordrhein-westfälischen Wissenschaftsministerium (MSWF) zur Genehmigung vorgelegt werden. Rektor Dietmar Petzina sprach nach der Abstimmung von einer "Sternstunde des Senats".

    Bochum, 14.03.2002
    Nr. 79

    Senat der RUB verabschiedet Verfassungsentwurf
    Rektor Petzina spricht von einer "Sternstunde"
    Wissenschaftsministerium muss noch genehmigen

    Einstimmig hat der Senat der Ruhr-Universität Bochum in seiner Sitzung vom 14. März 2002 den Entwurf zu einer neuen Verfassung verabschiedet. Das 63 Artikel umfassende Werk wird nun dem nordrhein-westfälischen Wissenschaftsministerium (MSWF) zur Genehmigung vorgelegt werden.

    Konsensfähige RUB

    Der Rektor der RUB, Prof. Dr. Dietmar Petzina, sprach nach der erfolgreichen Abstimmung von einer "Sternstunde des Senats": "Trotz sehr schwieriger Diskussionen ist es uns gelungen, eine neue Verfassung zu verabschieden. Das bestärkt mich in dem Eindruck, dass die Ruhr-Universität konsensfähig ist", so Prof. Petzina wörtlich.

    4 Gruppen, 1 Ziel

    Immerhin galt es zuvor, die Meinungen und Interessen der vier Gruppen der RUB unter einen Hut zu bringen: Professoren, wissenschaftliche Mitarbeiter, nichtwissenschaftliche Mitarbeiter sowie Studierende. Denn zur Verabschiedung des Verfassungsentwurfes war eine Zweidrittelmehrheit im Senat notwendig, in dem Vertreter aller Gruppen sitzen. Diese Mehrheit konnte es nur geben, wenn alle Gruppen der RUB am gleichen Strang zogen - was letztlich auch geschah.

    Neues Gesetz, neue Verfassung

    Aufgrund des seit dem 1.4.2000 geltenden neuen Landeshochschulgesetzes waren alle Hochschulen in NRW gehalten, sich eine neue Verfassung zu geben. Geregelt ist hier u. a. das Zusammenwirken der Entscheidungsgremien innerhalb der gesamten Uni (Rektorat, Senat) und innerhalb der Fakultäten (Dekan, Fakultätsrat).

    Weitere Informationen

    Hans Helmut Weigmann, Ruhr-Universität Bochum, Dezernat 1, Tel. 0234/32-22923, Fax: 0234/32-14131, E-Mail: hans.weigmann@uv.ruhr-uni-bochum.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Organisatorisches, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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