Strafanzeigen gegen die MTV-Serie "Popetown" vermutlich ohne juristische Folgen
Kirchenrechtler der Universität zu Köln sieht Gesetzgeber in der Pflicht
Strafanzeigen wegen "Beschimpfung eines religiösen Bekenntnisses (§ 166 Strafgesetzbuch) werden nicht zu einer Verurteilung führen. Der Kölner Kirchenrechtler Stefan Muckel hält fest, dass nach bestehender Gesetzeslage die Beschimpfung geeignet sein muss, den öffentlichen Frieden zu stören. Das wäre z.B. der Fall, wenn es zu gewaltsamen Reaktionen auf Seiten von Gläubigen käme. Christen lassen sich aber in Deutschland glücklicherweise nicht mehr aus Glaubensgründen zu Gewalt verleiten.
§ 166 StGB schützt somit gewaltbereite Religionen stärker als friedfertige. Ändern könnte das nur der Gesetzgeber, nach Meinung des Kirchenrechtlers sollte er das auch.
Der Musiksender MTV wird am 3. Mai die erste Folge seines Papst-Comic ausstrahlen. Kritiker werfen der Serie eine Verspottung von Glaubensinhalten vor.
Rückfragen an Prof. Dr. Stefan Muckel, 0221 470 2679
Internet-Links:
http://www.institut-kirchenrecht.de/
Verantwortlich: Patrick Honecker
Unsere Presseinformationen finden Sie auch im World Wide Web unter http://www.uni-koeln.de/pi/.
Criteria of this press release:
Law, Politics
regional
Organisational matters
German
You can combine search terms with and, or and/or not, e.g. Philo not logy.
You can use brackets to separate combinations from each other, e.g. (Philo not logy) or (Psycho and logy).
Coherent groups of words will be located as complete phrases if you put them into quotation marks, e.g. “Federal Republic of Germany”.
You can also use the advanced search without entering search terms. It will then follow the criteria you have selected (e.g. country or subject area).
If you have not selected any criteria in a given category, the entire category will be searched (e.g. all subject areas or all countries).