Strafanzeigen gegen die MTV-Serie "Popetown" vermutlich ohne juristische Folgen
Kirchenrechtler der Universität zu Köln sieht Gesetzgeber in der Pflicht
Strafanzeigen wegen "Beschimpfung eines religiösen Bekenntnisses (§ 166 Strafgesetzbuch) werden nicht zu einer Verurteilung führen. Der Kölner Kirchenrechtler Stefan Muckel hält fest, dass nach bestehender Gesetzeslage die Beschimpfung geeignet sein muss, den öffentlichen Frieden zu stören. Das wäre z.B. der Fall, wenn es zu gewaltsamen Reaktionen auf Seiten von Gläubigen käme. Christen lassen sich aber in Deutschland glücklicherweise nicht mehr aus Glaubensgründen zu Gewalt verleiten.
§ 166 StGB schützt somit gewaltbereite Religionen stärker als friedfertige. Ändern könnte das nur der Gesetzgeber, nach Meinung des Kirchenrechtlers sollte er das auch.
Der Musiksender MTV wird am 3. Mai die erste Folge seines Papst-Comic ausstrahlen. Kritiker werfen der Serie eine Verspottung von Glaubensinhalten vor.
Rückfragen an Prof. Dr. Stefan Muckel, 0221 470 2679
Internet-Links:
http://www.institut-kirchenrecht.de/
Verantwortlich: Patrick Honecker
Unsere Presseinformationen finden Sie auch im World Wide Web unter http://www.uni-koeln.de/pi/.
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Politik, Recht
regional
Organisatorisches
Deutsch
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