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Wissenschaft
Finanzielles Anreizsystem zur Frauenfoerderung etabliert
Auch die Humboldt-Universitaet zu Berlin hat jetzt ein finanzielles Anreizsystem zur Frauenfoerderung etabliert. Der Akademische Senat der Universitaet hat am 3. Februar einstimmig beschlossen, dass kuenftig von bestimmten Haushaltstiteln im Bereich der Sachmittel bis zu 7 % gesperrt und fuer Zwecke der Frauenfoerderung umgewidmet werden.
Das Anreiz- und Sanktionssystem der HU ist im Vergleich zu dem Modell, das seit einigen Jahren an der FU angewendet wird, sehr viel einfacher. Es geht davon aus, dass bei der Erfuellung gleichstellungs-politischer Zielstellungen etwa die Haelfte aller Stellen von Frauen besetzt sein sollte. Wenn dies in den einzelnen Faechern nicht so ist, dann gibt es Minuspunkte. Liegt der Frauenanteil z. B. unter 15 %, dann werden 7 % der Mittel geperrt und umgewidmet, bei weniger als 35 % Frauen sind es 6 %, und bei einem Anteil von weniger als 45 % kommen 5 % der Mittel in den Frauenfoerdertopf.
Das System wird nicht auf alle Personalkategorien in gleicher Weise angewandt. Es beruecksichtigt, dass es z. B. bei den studentischen Hilfskraeften schneller moeglich ist, fuer Verbesserungen in der Repraesentanz von Frauen zu sorgen, waehrend Erfolge im Bereich der Professuren aufgrund der Bersonderheiten der universitaeren Personalstruktur nur langfristig erreichbar sind. Deshalb wird fuer die verschiedenen Stellenarten eine Gewichtung vorgenommen: studentische Hilfskraftstellen werden mit einem Anteil von 30 % angerechnet, Professuren dagegen nur mit 20 %. Die verschiedenen Stellenkategorien im Bereich des wissenschaftlichen Mittelbaus gehen mit insgesamt 50 % in die Berechnung ein.
Die auf diese Weise gesperrten Mittel werden im Unterschied zu anderen Modellen nicht innerhalb der Universitaet umverteilt. Sie verbleiben in den Faechern und Fakultaeten, wo je nach dem Grad der Unterrepraesentanz von Frauen ein kleinerer oder groesserer Betrag nun fuer gezielte Massnahmen zur Frauenfoerderung eingesetzt werden muss. Dabei koennen fachspezifische Gesichtspunkte beruecksichtigt werden. Die Frauenbeauftragten der Fakultaeten und Institute sind dabei selbstverstaendlich zu beteiligen.
Da das neue System erst mit dem naechsten Haushaltsjahr in Kraft tritt, haben die Fakultaeten und Institute genuegend Zeit, sich auf die Umsetzung vorzubereiten und sich bereits jetzt Gedanken zu machen, fuer welche Massnahmen die Gelder aus diesem Anreizsystem am wirkungsvollsten eingesetzt werden koennen.
Nachfragen und Informationen hierzu erhalten Sie im Buero der Frauenbeauftragten Dr. Marianne Kriszio, Tel. 2093-2840, Telefax : 2093-2860, e-mail: marianne=kriszio@rz.hu-berlin.de
Criteria of this press release:
Law, Politics
transregional, national
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