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Die Konferenz der Berliner Universitäten (KBU) kritisiert in einer ersten Stellungnahme gegenüber dem Berliner Wissenschaftssenator den Entwurf eines Gesetzes über die Zulassung zu den Hochschulen des Landes Berlin in zulassungsbeschränkten Studiengängen (BerlHZG). ?In der vorliegenden Fassung ist die Gesetzesnovelle für die Universitäten unbefriedigend und in wichtigen Punkten missverständlich?, erklärt der Sprecher der KBU, Prof. Dr. Dieter Lenzen. Der Entwurf bedürfe dringend einer Änderung, um den Universitäten mehr Autonomie bei der Auswahl der Studierenden einzuräumen.
Universitäten fordern flexible Auswahlverfahren
KBU kritisiert Novelle des Berliner Hochschulzulassungsgesetzes
Die Konferenz der Berliner Universitäten (KBU) kritisiert in einer ersten Stellungnahme
gegenüber dem Berliner Wissenschaftssenator den Entwurf eines Gesetzes über die Zulassung
zu den Hochschulen des Landes Berlin in zulassungsbeschränkten Studiengängen (BerlHZG). ?In der vorliegenden Fassung ist die Gesetzesnovelle für die Universitäten unbefriedigend und in wichtigen Punkten missverständlich?, erklärt der Sprecher der KBU, Prof. Dr. Dieter Lenzen. Der Entwurf bedürfe dringend einer Änderung, um den Universitäten mehr Autonomie bei der Auswahl der Studierenden einzuräumen. Das neue Gesetz dürfe die Gestaltungsmöglichkeiten der Hochschule nicht einengen. Flexiblere Auswahlverfahren wären notwendig, damit die Universitäten ihren Selektionsanteil von 60 Prozent der Studierenden realistisch erzielen und somit auch die Qualität des Studiums erhöhen könnten, so Lenzen.
Der Senator beabsichtigt mit der Novelle zum BerlHZG, die jüngsten positiven Veränderungen des Hochschulrahmengesetzes (HRG) auch auf Studiengänge mit einer örtlichen Zulassungsbeschränkung auszudehnen. Dennoch werden die Berliner Regelungen so detailliert formuliert, dass die Gestaltungsmöglichkeiten für die Universitäten unnötig eingeschränkt werden, stellen die Präsidenten der drei Berliner Universitäten fest.
Eine Auswahl von wichtigen Kritikpunkten der Berliner Universitäten im Einzelnen:
o Die Universitäten sollen gezwungen werden, neben dem Grad der Qualifikation mindestens zwei weitere Auswahlkriterien zu Grunde zu legen. Aus dem Hochschulrahmengesetz ergibt sich diese Verpflichtung nicht.
o Das Hochschulrahmengesetz sieht vor, als Kriterium für die Studienplatzvergabe die Berufsausbildung heranzuziehen. Der Senat plant, den Berliner Hochschulen diese Möglichkeit zu versagen. Aus rechtlicher Sicht dürfte den Hochschulen jedoch keine der im HRG genannten Regelbeispiele als Auswahloption entzogen werden. Die Präsidenten der KBU (Freie Universität, Humboldt Universität und Technische Universität) fordern die Entscheidungsträger in der Politik dringend auf, den in der gemeinsamen Stellungnahme geäußerten Kritikpunkten Rechnung zu tragen, mit dem Ziel, die Gesetzesnovelle zu entbürokratisieren und den Universitäten alle rechtlich möglichen Gestaltungsspielräume zu eröffnen. Nur dies kann zur Profilbildung der Universitäten beitragen und ermöglichen, dass die Qualifikationsprofile von Studienbewerbern bereits vor Studienaufnahme besser mit den Anforderungen einzelner Studiengänge abgestimmt werden können. Insbesondere sind Vorgaben ungeeignet, die Details des Hochschulalltags festlegen. Diese müssten zur Erreichung der Ziele in den Händen der Universitäten selbst liegen.
Für Rückfragen an den Sprecher der KBU, Prof. Dr. Dieter Lenzen, wenden Sie sich bitte an:
Goran Krstin, Pressesprecher des Präsidenten der Freien Universität Berlin,
Tel.: 030 / 838-73106, E-Mail: pressesprecher@praesidium.fu-berlin.de
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