Erziehungssemester mit BAFöG-Weiterzahlung haben Bayreuther Studentenvertreter gefordert. Urlaubssemester berechtigten nicht zum Bezug von BAföG und für die Studierenden im Elternurlaub werde der Bezug anderer Sozialleistungen erschwert beziehungsweise die Studierenden erhielten sogar weniger Geld als zuvor.
Bayreuth (UBT) Erziehungssemester für Studenten mit Kind haben Studierendenvertreter der Universität Bayreuth gefordert. Darunter sei die Möglichkeit für Studierende zu verstehen, "pro Kind maximal zwei Semester das Studium zu pausieren, um mit der zusätzlichen zeitlichen Belastung klar zu kommen bzw. diese auszugleichen", heißt es in einer Presseerklärung. Es unterscheide sich dabei insofern von einem Urlaubssemester, als der den Studierenden zustehende BAföG-Satz ohne Einschränkungen weitergezahlt wird.
Moderne Bachelorstudiengänge hätten oftmals einen Stundenplan von 30 und mehr Semesterwochenstunden. Tage an denen von 8 bis 20 Uhr Universitätsveranstaltungen im Stundenplan stünden seien dabei keine Seltenheit. Was für den normalen Studierenden schon nur schwer zu schultern sei, stelle sich für junge Eltern, insbesondere alleinerziehende Mütter und Väter, als Ding der Unmöglichkeit heraus. "Vor allem in den ersten zwei Lebensjahren ist es dabei wichtig", heißt es in der Erklärung weiter, "dass Eltern viel Zeit mit ihrem Kind verbringen und die Möglichkeit haben, sich selbst um ihr Kind zu kümmern". Die Universität Bayreuth akzeptiere daher wie praktisch alle anderen Universitäten die Betreuung des eigenen Kindes im Säuglingsalter als hinreichenden Grund für ein bzw. mehrere Urlaubssemester. Dennoch würden von den immatrikulierten Studierenden fast niemand diese Möglichkeit wahrnehmen.
Nach Angaben von Leon Jacob, dem Bayreuther Sprecherrat für Lehre und Studium, ist "der Grund so einfach wie erschreckend: Die Studierenden sind auf finanzielle Unterstützung durch den Staat angewiesen. Während ein Urlaubssemester jedoch nicht mehr zum Bezug von BAföG berechtigt, wird für die Studierenden im Elternurlaub auch der Bezug anderer Sozialleistungen erschwert beziehungsweise die Studierenden erhalten unterm Strich sogar weniger Geld als zuvor."
Arbeitslosengeld II dürfe nicht bezogen werden. An Elterngeld erhielten Studierende lediglich den Mindestsatz von 300 €. Jacob: "Das ist weniger als Studierende an Bundeserziehungsgeld noch bis zum 31.12.2006 erhalten haben". Außerdem hätten Mütter Anspruch auf das einmalige Mutterschaftsgeld bzw. Entbindungsgeld von 210 € bzw. 71 €. Dazu komme noch das Kindergeld in Höhe von 154 bzw. 164 €, sowie gegebenenfalls Wohngeld in Höhe von maximal 90 € bzw. ab 2009 140 €.
Selbst bei maximaler Berücksichtigung all dieser monatlichen Zahlungen stünden somit 604 € monatlich bei Wahrnehmung eines Urlaubssemesters den 756 € durch BAföG plus Kindergeld und Elterngeld, also insgesamt 1210 €, entgegen, die Studierende mit Kind und als Bezieher des BAföG-Höchstsatzes erhalten. "Wer bislang ein Erziehungssemester in Form eines Urlaubssemesters wahrnimmt und den BAföG Höchstsatz erhalten hat, hat jetzt also nur noch knapp die Hälfte zur Verfügung" wird in der Erklärung der Bayreuther Studierendenvertreter festgestellt. Deshalb seien Erziehungssemester mit BAföG-Weiterzahlung notwendig.
Kontakt:
Patrick Lindthaler
Vorsitzender des Studentischen Konvents
der Universität Bayreuth
Leon Jacob
Sprecherrat für Lehre und Studium
Tel. 0921/55 - 52 96
e-mail: sprecherrat@uni-bayreuth.de
Merkmale dieser Pressemitteilung:
fachunabhängig
überregional
Wissenschaftspolitik
Deutsch
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