FH Osnabrück verleiht Honorarprofessur für Patentwesen an Ulrich Pott
(Osnabrück, 08.06.2009) Eine seltene Ehrung hat die Fachhochschule Osnabrück am Freitag an ihren langjährigen Lehrbeauftragten Ulrich Pott vergeben. Prof. Dr. Erhard Mielenhausen, Präsident der FH Osnabrück, bestellte den Patentanwalt zum Honorarprofessor.
Im Rahmen der Ernennung, die im Museum am Schölerberg stattfand, lobte Prof. Dr. Peter Seifert, Dekan der Fakultät Ingenieurwissenschaften und Informatik, Potts Engagement in der Lehre: "Seit über zehn Jahren vermittelt Ulrich Pott angehenden Ingenieurinnen und Ingenieuren unserer Fakultät grundlegende Kenntnisse über Schutzrechte. Dabei ist es ihm stets ein Anliegen, dass innovative Entwicklungen auch wirklich den patentrechtlichen Schutz erlangen, den sie verdienen." Darüber hinaus stellt Prof. Seifert heraus, dass die FH Osnabrück eine Honorarprofessur nur in seltenen und besonderen Fällen vergibt, um Persönlichkeiten zu ehren, die sich in herausragender Weise in Wissenschaft und Wirtschaft verdient gemacht haben. "Dass es sich bei Herrn Pott um eine solche Persönlichkeit handelt, ist zweifelsfrei."
Nach seiner Ernennung hielt der frischgebackene Professor eine offizielle Antrittsvorlesung zum Thema "Ersatzteile für patentgeschützte Erzeugnisse - Ein Geschäft für beliebige Dritte?". Dabei stellte er anhand von sehr anschaulichen und nachvollziehbaren Beispielen heraus, wie wichtig es ist, eine Patentanmeldung genau zu formulieren. Ulrich Pott nimmt seit 1997 einen Lehrauftrag für Patentrecht an der Fakultät Ingenieurwissenschaften und Informatik wahr. Der gebürtige Osnabrücker begann seine Karriere mit einem Maschinenbau-Studium und ließ sich danach zum Patentanwalt ausbilden. Er studierte an der RWTH Aachen und der Fernuniversität Hagen. Seit 1985 arbeitet er für die Osnabrücker Kanzlei Busse & Busse.
Nahm die Auszeichnung zusammen mit seiner Familie entgegen: Prof. Ulrich Pott (4.v.l.) mit seiner F ...
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Merkmale dieser Pressemitteilung:
fachunabhängig
regional
Personalia
Deutsch
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