Referent ist Prof. Dr. Franco Rest, Fachbereich Angewandte Sozialwissenschaften.
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 11. Sept. 2007 erklärt, dass der teilweise Entzug des elterlichen Sorgerechts rechtens ist, wenn Kinder aus religiösen Gründen nicht zur Schule geschickt und zu Hause unterrichtet werden.
Doch mittlerweile führen nicht allein mehr religiöse Gründe zu schulfreier häuslicher Bildung. Der Widerspruch im Grundgesetz einerseits zwischen Elternrecht sowie Glaubens- und Gewissensfreiheit und Schulpflicht andererseits werde dabei jedoch kaum diskutiert, so Prof. Rest.
Hinweise zur Teilnahme:
Termin:
06.05.2008 18:00 - 20:00
Veranstaltungsort:
Sonnentraße 96
Raum F 211
44139 Dortmund
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
Zielgruppe:
jedermann
E-Mail-Adresse:
Relevanz:
regional
Sachgebiete:
Gesellschaft, Pädagogik / Bildung, Philosophie / Ethik, Politik, Recht, Religion
Arten:
Eintrag:
30.04.2008
Absender:
Jürgen Andrae
Abteilung:
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Veranstaltung ist kostenlos:
ja
Textsprache:
Deutsch
URL dieser Veranstaltung: http://idw-online.de/de/event23459
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