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Veranstaltung


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24.03.2011 - 24.03.2011 | Darmstadt

Recht und IT-Sicherheit

Der Workshop befasst sich mit drei aktuellen Fragestellungen - dem neuen Gesetzentwurf eines De-Mail-Gesetzes, dem Gesetzentwurf für neue Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz im Bundesdatenschutzgesetz und den geplanten Regelungen zur Sicherung des Persönlichkeitsschutzes im Internet, ins­be­sondere in Sozialen Netzwerken.

Der Gesetzentwurf zu De-Mail will die Rahmenbedingungen für die Akkreditierung von De-Mail-Anbietern und das Angebot sicherer Maildienste regeln. Im Rahmen von De-Mail sollen dem Nutzer ein sicheres Postfach, ein sicherer Versanddienst, ein sicherer Verzeichnisdienst, ein sicherer Identifikationsdienst und ein sicherer Datensafe angeboten werden. Zu De-Mail wurde ein umfangreiches Pilotprojekt durchgeführt und es wurden viele Hinweise und Anregungen in den Gesetzentwurf eingearbeitet. Dennoch ist er weiterhin umstritten. Im Workshop werden das Konzept von De-Mail und der Gesetzentwurf vorgestellt, das Vorhaben aus dem Blickwinkel des Datenschutzes kritisch beleuchtet und die Erfahrungen eines Teilnehmers an dem Pilotversuch dargestellt.

In 13 neuen Paragraphen im Bundesdatenschutzgesetz soll der seit Jahrzehnten geforderte Beschäftigtendatenschutz geregelt werden. Im Bundestag wird ein entsprechender Gesetzentwurf beraten, dessen Details äußerst umstritten sind. In zwei Vorträgen werden Inhalt und Struktur der neuen Regelungen vorgestellt und die umstrittenen Brennpunkte detailliert erörtert.

Soziale Netzwerke sind sehr beliebt und werden umfassend genutzt. In ihnen werden umfangreiche Informationen über Personen dargestellt. Nicht jeder aber ist mit diesen Veröffentlichungen einverstanden und möchte sie entfernen (lassen). Dies stellt sich jedoch oft als äußerst schwierig dar. Die Bundesregierung plant daher einen Gesetz zum Schutz von Persönlichkeitsrechten im Internet. Zugleich möchte sie die Anbieter solcher Dienste an ihre Verantwortung erinnern und zu eigenen Regelungen dieser Fragen animieren. Wie kann der einzelne Nutzer selbst über die ihn betreffenden Veröffentlichungen entscheiden und wie kann ihm ein recht auf Vergessen gewährleistet werden?

Hinweise zur Teilnahme:
Teilnahmegebühr bis zum Stichtag, 14.3.2011: 250 Euro
Teilnahmegebühr nach dem Stichtag: 300 Euro

Termin:

24.03.2011 10:00 - 17:00

Veranstaltungsort:

Fraunhofer Institut für Graphische Datenverarbeitung
Fraunhoferstr.
64283 Darmstadt
Hessen
Deutschland

Zielgruppe:

jedermann

Relevanz:

überregional

Sachgebiete:

Informationstechnik

Arten:

Seminar / Workshop / Diskussion

Eintrag:

09.03.2011

Absender:

Jörg Feuck

Abteilung:

Kommunikation

Veranstaltung ist kostenlos:

nein

Textsprache:

Deutsch

URL dieser Veranstaltung: http://idw-online.de/de/event34473


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