Thema 1:
- Der Rechtsschutzversicherer und sein durchschnittlicher Versicherungsnehmer
Referent: Roland Wendt, stellv, Vors. Richter am Bundesgerichtshof, IV. Zivilsenat (Versicherungssenat)
Durch die Urteile seines Senats, aber auch durch zahlreiche Veröffentlichungen hat Richter Wendt die Rechtsprechung zur Rechtsschutzversicherung nachhaltig geprägt und erläutert. Erwähnt seien etwa die Urteile des BGH zum Versicherungsfall (Verstoß) oder zum Obliegenheitenrecht, bzw. zur Zurechnung anwaltlichen Verhaltens.
Thema 2:
– Neues zum Obliegenheitenrecht und zu § 81 VVG
Referent: Prof. Dr. Karl Maier, Institut für Versicherungswesen, Fachhochschule Köln
Prof. Maier stellt die aktuelle Rechtsprechung zum Obliegenheitenrecht und zur grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls vor und kommentiert sie.
Eingeladen sind insbesondere versicherungsrechtlich tätige Praktiker sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Schadenabteilungen aus der Versicherungswirtschaft.
Bei einem Umtrunk zum Ende der Veranstaltung können die angesprochenen Themen im persönlichen Gespräch weiter vertieft werden.
Hinweise zur Teilnahme:
Wenn Sie an der Veranstaltung teilnehmen möchten, freuen wir uns über eine Rückmeldung per Mail. (brigitte.brettschneider@fh-koeln.de)
Termin:
13.04.2011 ab 15:00
Veranstaltungsort:
Campus Südstadt
Claudiusstr. 1
Rotunde
50678 Köln
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
Zielgruppe:
Wirtschaftsvertreter, Wissenschaftler
E-Mail-Adresse:
Relevanz:
regional
Sachgebiete:
Wirtschaft
Arten:
Seminar / Workshop / Diskussion
Eintrag:
29.03.2011
Absender:
Petra Schmidt-Bentum
Abteilung:
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Veranstaltung ist kostenlos:
ja
Textsprache:
Deutsch
URL dieser Veranstaltung: http://idw-online.de/de/event34713
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