Im Jahr 2009 hat die Bundesrepublik das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit
Behinderungen“ ratifiziert. Als völkerrechtlicher Vertrag entfaltet die Konvention bindende Wirkung. Innerstaatlich ist sie deshalb – unter Berücksichtigung der föderalen Kompetenz- und Finanzverteilung – entsprechend umzusetzen. Besondere Bedeutung kommt dabei Art. 24 Abs. 1 der Konvention zu: „Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen (…)“. Danach dürfen Menschen mit Behinderungen aufgrund ihrer Behinderung nicht vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden. Diese konzeptionelle Neuerung begründet vor allem für die Kommunen zusätzliche Investitionsbedarfe in einem ihrer ohnehin schon ausgabenstärksten Haushaltsbereiche. Das vom Difu durchgeführte „KfW-Kommunalpanel 2016“ belegt, dass die Kämmereien mit Blick auf die verpflichtend umzusetzende Inklusion im Bildungsbereich in Zukunft deutlich höhere Ausgabenbedarfe (68 Prozent) als in der Vergangenheit (35 Prozent) erwarten. Inklusion weist damit also auch eine finanz- und haushaltspolitische Dimension auf, die es im Seminar unter folgenden Fragestellungen zu diskutieren gilt:
■ Welche Investitionsbedarfe kommen auf die Kommunen in den kommenden Jahren aufgrund der
verpflichtenden Implementierung des Inklusions-Ansatzes zu?
■ Welche pädagogisch-konzeptionellen Überlegungen begründen dabei welche Investitionsbedarfe für die Kommunen?
■ Welcher Zeitrahmen und welche Umsetzungstiefe sind für die (flächendeckende) Implementierung des inklusionspädagogischen Ansatzes erforderlich und realistisch?
■ Welche (finanziellen) Unterstützungsleistungen können die Kommunen von den jeweiligen Bundes-ländern erwarten? Wo hakt es ggf. in der Zusammenarbeit zwischen Ländern und Kommunen?
■ Welche „Best Practice“ existieren, um den Zielkonflikt zwischen Implementierungspflicht des
Inklusionsansatzes und haushaltspolitischen Konsolidierungsnotwendigkeiten zu entschärfen?
Diese und andere Fragen soll im Rahmen von Experten-Inputs sowie im direkten Austausch zwischen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern diskutiert werden.
Hinweise zur Teilnahme:
Gebühr:
Für Mitarbeiter/innen aus den Stadtverwaltungen, städtischen Betrieben und Ratsmitglieder gelten:
■ 255,– Euro für Teilnehmer/innen aus Difu-Zuwenderstädten
■ 385,– Euro für Teilnehmer/innen aus den Mitgliedskommissionen des Deutschen Städtetages, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und Deutschen Landkreistages, NGO.
Für alle übrigen Teilnehmer/innen gilt ein Preis von 495,– Euro.
Mittag- und Pausenbewirtung sind in der Gebühr enthalten, Kosten für die Unterkunft müssen selbst getragen werden.
Termin:
14.11.2016 ab 10:30 - 15.11.2016 15:00
Anmeldeschluss:
01.11.2016
Veranstaltungsort:
Deutsches Institut für Urbanistik
Zimmerstr. 14-15
10969 Berlin
Berlin
Deutschland
Zielgruppe:
jedermann
E-Mail-Adresse:
Relevanz:
überregional
Sachgebiete:
Ernährung / Gesundheit / Pflege, Gesellschaft, Pädagogik / Bildung, Politik, Wirtschaft
Arten:
Seminar / Workshop / Diskussion
Eintrag:
02.09.2016
Absender:
Sylvia Koenig
Abteilung:
Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Veranstaltung ist kostenlos:
nein
Textsprache:
Deutsch
URL dieser Veranstaltung: http://idw-online.de/de/event55238
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