Re-Kommunalisierung der Pflege nach dem PSG III Der Deutsche Bundestag hat im Jahr 2016 mit Wirkung zum 01.01.2017 das „Dritte Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz – PSG III)“ verabschiedet. Mit dem Gesetzgebungswerk wird die durch zwei vorausgegangene sog. Pflegestärkungsgesetze herbeigeführte Transformation der pflegerischen Versorgung vollendet. Sie steht im Zeichen des demografischen Wandels mit steigender Lebenserwartung bei niedrigen Geburtenziffern und der Srärkung spezifischer Pflegeverantwortung der Kommunen. Von seiner Zielsetzung her soll das PSG III die Rolle der Kommunen in der Pflege insbesondere in Bezug auf die Wahrnehmung einer eigenen Steuerungs- und Planungskompetenz für die regionale Pflegestruktur stärken. Zu diesem Zweck sieht das Gesetz vor, Modellvorhaben für mehr kommunale Pflegeberatung zu iniziieren. Es will daneben die Kommunen vermehrt in die Strukturen der Pflege verantwortlich einbinden; schließlich sollen sie dabei mitwirken, regionale Sozialräume so entwickeln zu helfen, dass pflegebedürftige Menschen in ihrem gewohnten Umfeld verbleiben können. Die schon gegenwärtig erkennbare Transformation der kommunalen Pflegesicherung erhält auf diese Weise neuen Schub. Denn es hat sich mehr und mehr gezeigt, dass es bei der „Pflege vor Ort“ erhebliches Verbesserungspotential gibt. Nicht nur die Pflegeplanung hat sich weitgehend von einem regulierenden Anspruch verabschiedet. Ebenso begegnet der gelegentlich zu beobachtende Rückzug der Kommunen aus der Rolle als Einrichtungsträger mancher Kritik. Verständlich ist daher das Bemühen des Gesetzgebers, mit dem PSG III das Zusammenwirken von Bund, Ländern, Kommunen, Pflegekassen und Pflegeeinrichtungen auf eine neue Grundlage zu stellen. Möglicherweise baut aber das Gesetz zugleich unerwünschte Doppelstrukturen auf statt hilfreich zu sein. Ob die Neuregelungen überhaupt der richtige Weg sind, ist zumindest fraglich. Die 19. Speyerer Gesundheitstage greifen die offene und latente Frage auf. Sie beziehen die erwartbaren Regelungsfolgen in die Diskussion ein. Dabei bleibt zu beachten, dass es auch zukünftig keine Vollabsicherung des Pflegerisikos durch die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung geben wird. Nach wie vor ist nicht zuletzt deshalb das Augenmerk auf die Schnittstellen des „neuen“ Pflegerechts mit den Regelungen der SGB V, SGB IX, SGB XI und SGB XII sowie zum BVG zu richten.
Hinweise zur Teilnahme:
Termin:
02.03.2017 - 03.03.2017
Veranstaltungsort:
Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer, Freiherr-vom-Stein-Str. 2
67346 Speyer
Rheinland-Pfalz
Deutschland
Zielgruppe:
Wirtschaftsvertreter, Wissenschaftler
Relevanz:
überregional
Sachgebiete:
Gesellschaft, Politik, Recht, Wirtschaft
Arten:
Konferenz / Symposion / (Jahres-)Tagung
Eintrag:
03.01.2017
Absender:
Dr. Klauspeter Strohm
Abteilung:
Referat für Information und Kommunikation
Veranstaltung ist kostenlos:
nein
Textsprache:
Deutsch
URL dieser Veranstaltung: http://idw-online.de/de/event56336
Sie können Suchbegriffe mit und, oder und / oder nicht verknüpfen, z. B. Philo nicht logie.
Verknüpfungen können Sie mit Klammern voneinander trennen, z. B. (Philo nicht logie) oder (Psycho und logie).
Zusammenhängende Worte werden als Wortgruppe gesucht, wenn Sie sie in Anführungsstriche setzen, z. B. „Bundesrepublik Deutschland“.
Die Erweiterte Suche können Sie auch nutzen, ohne Suchbegriffe einzugeben. Sie orientiert sich dann an den Kriterien, die Sie ausgewählt haben (z. B. nach dem Land oder dem Sachgebiet).
Haben Sie in einer Kategorie kein Kriterium ausgewählt, wird die gesamte Kategorie durchsucht (z.B. alle Sachgebiete oder alle Länder).