Aktuell in der Diskussion stehen Konzepte und erforderliche Maßnahmen zur langfristigen Finanzierung pflegerischer Leistungen in der Pflegeversicherung.
Die Notwendigkeit einer Systemreform ergibt sich aus dramatisch steigenden Eigenanteilen der Pflegebedürftigen. Bereits heute übersteigt der Eigenanteil die finanziellen Möglichkeiten vieler Heimbewohner. Der Entwurf des Pflegeversicherungsgesetzes 1994 sah für die stationäre Langzeitpflege vor, dass die Pflegekasse „nur den pflegebedingten Aufwand für die im Einzelfall erforderlichen Leistungen der Grundpflege, der aktivierenden Pflege und für die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln übernimmt, soweit letztere nicht von den Krankenkassen oder anderen Leistungsträgern zutragen sind“ (PflegeVG-E, S. 115). Der finanzielle Anteil der Heimbewohner sollte sich auf die Kosten für Unterkunft und Verpflegung beschränken. 1996 reichten die Versicherungsleistungen zur Finanzierung der durchschnittlichen Pflegesätze noch aus. Drei Jahre später betrug die individuelle Zuzahlung zu den Pflegekosten bereits 277 Euro – 2020 zahlen die Heimbewohner im bundesweiten Durchschnitt annähernd 700 Euro pro Monat.
Zur Sicherung des Lebensstandards in der Heimpflege braucht es laut Rothgang daher eine Sozialversicherung, die bedarfsnotwendige Pflegeleistungen in Gänze finanziert oder eine Versicherung, die den später notwendigen Eigenanteil kalkulierbar macht.
Am Montag, 23. März 2020 stellt Prof. Dr. Heinz Rothgang in seinem Vortrag „Reformperspektiven zur Ausgestaltung der Pflegeversicherung“ realistische Handlungsoptionen sowie schlüssige Wege zu einer Pflegevollversicherung vor. Die Möglichkeit der Umfinanzierung der medizinischen Behandlungspflege erläutert er näher am konkreten Beispiel des „Sockel-Spitze-Tauschs“. Auch das Problem des „Moral-Hazards“ bei häuslicher Pflege wird konkretisiert und die Option einer Begrenzung des Beitragssatzes vorgestellt.
Prof. Dr. Heinz Rothgang ist bekannter Gesundheitsökonom und leitet die Abteilung Gesundheit, Pflege und Alterssicherung am SOCIUM Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik der Universität Bremen. Er forscht seit Jahren zum Thema der Ausgestaltung der Pflegeversicherung, insbesondere mit dem Fokus Langzeitpflege, hat dazu etliche Projekte initiiert, ist in zahlreichen Beiräten tätig und berät gesundheitspolitische Gremien.
Prof. Dr. Michael Rosentreter, Professor für Pflegemanagement und Berufspädagogik im Fachbereich Pflege und Soziales an der APOLLON Hochschule, moderiert den Vortrag.
Hinweise zur Teilnahme:
Zur Teilnahme benötigen Interessierte einen Computer mit Internetzugang und Audioausgabe. Mit der Anmeldung bis 22. März 2020 per E-Mail an studienorganisation(at)apollon-hochschule(dot)de erhalten externe Teilnehmer die Zugangsdaten zum virtuellen Vortragsraum. Der Einlass ist ab 17:30 Uhr für einen Technikcheck möglich. Studierende der APOLLON Hochschule entnehmen die Anmeldemöglichkeiten und Zugangsdaten den Informationen auf dem Online-Campus.
Termin:
23.03.2020 18:00 - 19:30
Anmeldeschluss:
22.03.2020
Veranstaltungsort:
Virtueller Vortragsraum
Bremen
Bremen
Deutschland
Zielgruppe:
jedermann
E-Mail-Adresse:
Relevanz:
überregional
Sachgebiete:
Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin, Pädagogik / Bildung, Wirtschaft
Arten:
Vortrag / Kolloquium / Vorlesung
Eintrag:
12.03.2020
Absender:
Tine Klier
Abteilung:
textpr+
Veranstaltung ist kostenlos:
ja
Textsprache:
Deutsch
URL dieser Veranstaltung: http://idw-online.de/de/event66122
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