Sehr geehrte Damen und Herren,
im vergangenen Jahr stellte das Bundesverfassungsgericht klar, dass ein selbstbestimmtes Sterben laut Grundgesetz Ausdruck persönlicher Autonomie ist. Diese Freiheit umfasse auch, hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen und in Anspruch zu nehmen. Der § 217 im Strafgesetzbuch zum Verbot der gewerbsmäßigen Sterbehilfe wurde von den Bundesrichtern gekippt und die Legislative zur Neuregelung aufgefordert. Auch die Ärzteschaft muss nun ihre berufsrechtlichen Regelungen anpassen. Derzeit sieht die Musterberufsordnung noch ein ausdrückliches berufsrechtliches Verbot ärztlicher Suizidbeihilfe vor. Das Thema Neuregelung steht jedoch bereits auf der Tagesordnung des 124. Ärztetages im Mai.
Trotz optimaler, palliativmedizinischer Betreuung besteht bei einigen Krebspatient*innen der Wunsch, ihrem Leben bei unerträglichem Leiden selbstbestimmt ein Ende zu setzen. Ausgehend vom vorliegenden Regelungsbedarf hat die DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e. V. deshalb – wie schon 2015 in der Diskussion um die Einführung des § 217 – eine Diskussion unter ihren Mitgliedern angestoßen und eine Umfrage zum Thema durchgeführt. Gefragt wurde nach der Bereitschaft, tödliche Medikamente an Patient*innen auszuhändigen, aber auch danach, wie oft von Krebskranken Informationen zur Sterbehilfe oder zu tödlichen Medikamenten erbeten werden. Die onkologisch tätigen Ärzt*innen gaben zudem Auskunft dazu, ob sie die Beratung zur Sterbehilfe, die Prüfung der Freiverantwortlichkeit des Sterbewunsches oder die Abgabe von tödlichen Medikamenten als ärztliche Aufgaben ansehen und wie aus ihrer Sicht eine rechtliche Regelung des (ärztlich) assistierten Suizids ausgestaltet werden sollte.
Die Ergebnisse der Befragung möchten wir Ihnen gerne vorstellen und laden Sie herzlich ein zur
Online-Pressekonferenz
der DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e.V.
„(Ärztlich) assistierte Selbsttötung. Ergebnisse der Online-Umfrage der DGHO“
Mittwoch, 28. April 2021, 10:00 bis 11:20 Uhr
(Akkreditierte Medienvertreter*innen erhalten den Zugangslink per Mail)
Für Ihre Fragen stehen zur Verfügung:
• Prof. Dr. med. Lorenz Trümper, Geschäftsführender Vorsitzender der DGHO
• Prof. Dr. med. Maike de Wit, Mitglied im Vorstand der DGHO
• Prof. Dr. med. Jan Schildmann, Direktor des Instituts für Geschichte und Ethik
der Medizin des Universitätsklinikums Halle (Saale)
• Prof. Dr. med. Dr. phil. Eva Winkler, Oberärztin und Leiterin der Sektion „Translationale Medizinische Ethik“, Nationales Centrum für Tumorerkrankungen (NCT), Universitätsklinik Heidelberg
Eine Übersicht der Themen der Pressekonferenz bietet Ihnen das beigefügte Programm.
Wir freuen uns über Ihre Teilnahme an der Veranstaltung und bitten um Anmeldung unter k.thellmann@akzent-pr.de. Bei Interviewwünschen wenden Sie sich bitte an Frau Kirsten Thellmann von der uns unterstützenden Agentur akzent (0761 / 70 76 904).
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. med. Lorenz Trümper
Geschäftsführender Vorsitzender
Prof. Dr. med. Hermann Einsele
Vorsitzender
Prof. Dr. med. Maike de Wit
Mitglied im Vorstand
PD Dr. med. Ingo Tamm
Mitglied im Vorstand
Hinweise zur Teilnahme:
Medienschaffende akkreditieren sich bitte bei Frau Kirsten Thellmann (k.thellmann@akzent-pr.de)
Termin:
28.04.2021 10:00 - 11:20
Veranstaltungsort:
Online-Pressekonferenz der DGHO
Veranstalter:
Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e.V.
Alexanderplatz 1
10178 Berlin
Virtuell
Berlin
Deutschland
Zielgruppe:
Journalisten
E-Mail-Adresse:
Relevanz:
überregional
Sachgebiete:
Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin, Politik, Recht
Arten:
Pressetermine
Eintrag:
22.04.2021
Absender:
Michael Oldenburg
Abteilung:
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Veranstaltung ist kostenlos:
ja
Textsprache:
Deutsch
URL dieser Veranstaltung: http://idw-online.de/de/event68518
Sie können Suchbegriffe mit und, oder und / oder nicht verknüpfen, z. B. Philo nicht logie.
Verknüpfungen können Sie mit Klammern voneinander trennen, z. B. (Philo nicht logie) oder (Psycho und logie).
Zusammenhängende Worte werden als Wortgruppe gesucht, wenn Sie sie in Anführungsstriche setzen, z. B. „Bundesrepublik Deutschland“.
Die Erweiterte Suche können Sie auch nutzen, ohne Suchbegriffe einzugeben. Sie orientiert sich dann an den Kriterien, die Sie ausgewählt haben (z. B. nach dem Land oder dem Sachgebiet).
Haben Sie in einer Kategorie kein Kriterium ausgewählt, wird die gesamte Kategorie durchsucht (z.B. alle Sachgebiete oder alle Länder).