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18.05.2021 - 18.05.2021 | Online

Grundrechtseinschränkungen in Zeiten der Corona-Pandemie

Wie ist es um den Schutz unserer Grundrechte in Zeiten der Corona-Pandemie bestellt? Wie lange können Freiheitsrechte eingeschränkt werden und welche Rolle spielt das Bundesverfassungsgericht bei der rechtlichen Beurteilung der Maßnahmen? In ihrem Vortrag der Reihe Colloquia Iuridica ordnet Prof. Dr. Andrea Edenharter, Verfassungsrechtlerin an der FernUniversität in Hagen, die aktuelle Rechtslage ein und blickt auf die juristischen Entwicklungen seit Beginn der Corona-Pandemie Jahr zurück.

Wie ist es um den Schutz unserer Grundrechte in Zeiten der Corona-Pandemie bestellt? Wie lange können Freiheitsrechte eingeschränkt werden und welche Rolle spielt das Bundesverfassungsgericht bei der rechtlichen Beurteilung der Maßnahmen?

In ihrem Vortrag der Reihe Colloquia Iuridica ordnet die Verfassungsrechtlerin Prof. Dr. Andrea Edenharte (FernUniversität in Hagen) die aktuelle Rechtslage ein und blickt auf die juristischen Entwicklungen seit Beginn der Corona-Pandemie vor gut einem Jahr zurück. „Die Frage, welche Maßnahmen rechtmäßig sind, um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern und Risikogruppen zu schützen und welche Regelungen zu einer unangemessenen Beschneidung der Freiheitsrechte führen, beschäftigt Juristinnen und Juristen nun seit mehr als einem Jahr”, sagt Edenharter. „Jetzt ist es an der Zeit, auf die bisherigen Entwicklungen zurückzuschauen und die aktuellen Entwicklungen einzuordnen.”

Die Professorin für Staats- und Verwaltungsrecht ist seit dem ersten Lockdown im März 2020 gefragte Expertin. Ihre Einschätzungen finden sich regelmäßig in der Berichterstattung renommierter Medien. In einem Interview mit dem Deutschlandfunk sprach Prof. Edenharter bereits zu Beginn der Pandemie über die Problematik der Gottesdienstverbote aus verfassungsrechtlicher Perspektive. Mit Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow diskutierte sie in der Fernsehsendung Fakt ist! über die Rechtmäßigkeit von Versammlungsverboten und die Verhältnismäßigkeit der Schließung von Gastronomie und Fitnessstudios in Zeiten der Corona-Pandemie

In Kürze wird eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die im einstweiligen Rechtsschutz gegen die Bundesnotbremse eingereichten Verfassungsbeschwerden erwartet. Sollte eine solche Entscheidung bis zum 18. Mai vorliegen, wird diese in dem Vortrag thematisiert werden.

Die Colloquia Iuridica werden von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der FernUniversität in Kooperation mit dem Dimitris-Tsatsos-Institut für Europäische Verfassungswissenschaften veranstaltet.

Hinweise zur Teilnahme:
Der Vortrag ist öffentlich und findet online über die Plattform Zoom statt:

https://fernuni-hagen.zoom.us/j/83016279962?pwd=WlJtZWk0WTdVMDc0RlVkVGt1NVNIUT09...

Termin:

18.05.2021 16:00 - 17:00

Veranstaltungsort:

Online per Zoom
Online
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

Zielgruppe:

Journalisten, jedermann

Relevanz:

überregional

Sachgebiete:

Gesellschaft, Politik, Recht, Wirtschaft

Arten:

Vortrag / Kolloquium / Vorlesung

Eintrag:

05.05.2021

Absender:

Stephan Düppe

Abteilung:

Stabsstelle 2 – Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit

Veranstaltung ist kostenlos:

ja

Textsprache:

Deutsch

URL dieser Veranstaltung: http://idw-online.de/de/event68659


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