Seit dem 1. Januar 2021 hat der Gesetzgeber die Gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, ihren Versicherten auf Wunsch eine elektronische Patientenakte (ePA) anzubieten. In diese können beispielsweise Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Arztbriefe oder Behandlungsberichte eingestellt und anschließend unterschiedlichen Leistungserbringern im Gesundheitsweisen zur Verfügung gestellt werden. Ziel des Gesetzgebers ist es, durch die elektronische Bereitstellung relevanter Patienteninformationen die Effizienz, Effektivität und die Qualität der Behandlung von Patientinnen und Patienten zu steigern, indem diese selbst steuern, wie die Daten in der sog. ePA-App bereitgestellt werden sowie wer Zugriff auf ihre Gesundheitsdaten hat. Daraus folgt aber auch, dass Ärztinnen und Ärzte nicht auf die Vollständigkeit der ePA verlassen können, da ihnen womöglich der Zugang zu manchen Informationen nicht gewährt wurde. Insofern ersetzt die ePA weder die Primärdokumentation der Ärzteschaft noch die Arzt-Arzt- oder die Arzt-Patienten-Kommunikation. Hinsichtlich dieser Ausgestaltung stellen sich eine ganze Reihe von Fragen:
Ist der Konflikt zwischen informationeller Selbstbestimmung und Patientenwohl sinnvoll gelöst worden?
Welches Potenzial hat die ePA in Bezug auf die Steigerung des Patientenwohls und die finanzielle Nachhaltigkeit des Gesundheitssystems?
Wie sicher sind Patientendaten in der elektronischen Akte? Wie kann deren Sicherheit gewährleistet werden? Worauf können Patienten vertrauen? Welche Risiken bestehen?
Entsprechen die technischen Eigenschaften der ePA dem aktuellen Stand oder ist das System bereits bei Einführung veraltet?
Was sind die bisherigen Erfahrungen bzw. Probleme mit der ePA, aus Sicht der Patientinnen und Patienten und aus Sicht der Krankenkassen sowie Artzpraxen?
Über diese und weitere Fragen diskutieren beim Augsburger Gesundheitsdialog:
Prof. Dr. Beate Jochimsen
Hochschule für Wirtschaft und Recht, Berlin
Mitglied des Sachverständigenrats Gesundheit
Prof. Dr. Ulrich M. Gassner
Universität Augsburg
Gründungsdirektor der Forschungsstelle E-Health Recht
Prof. Dr. Frank Kramer
Universität Augsburg
IT-Infrastrukturen für die Translationale Medizinische Forschung
Martin Degenhardt
Geschäftsführer der Freien Allianz der Länder-KVen (FALK)
Politikexperte, Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
Veranstalter: Zentrum für Interdisziplinäre Gesundheitsforschung der Universität Augsburg
Hinweise zur Teilnahme:
Termin:
14.06.2022 18:00 - 19:30
Veranstaltungsort:
Zeughaus Augsburg (Reichlesaal, 1. Stock), Zeugplatz 4
86150 Augsburg
Bayern
Deutschland
Zielgruppe:
Journalisten, jedermann
Relevanz:
überregional
Sachgebiete:
Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin
Arten:
Seminar / Workshop / Diskussion
Eintrag:
08.06.2022
Absender:
Michael Hallermayer
Abteilung:
Stabsstelle Kommunikation und Marketing
Veranstaltung ist kostenlos:
ja
Textsprache:
Deutsch
URL dieser Veranstaltung: http://idw-online.de/de/event71859
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