Die geburtenstarken Jahrgänge gehen in die wohlverdiente Pension, Arbeitskräfte fehlen. Wie künftig die Renten und Pensionen bei steigernder Lebenserwartung gezahlt werden, ist unklar. Bei den Universitätsprofessoren ist die Bereitschaft zur freiwilligen Längerarbeit überproportional groß. Die vorhandenen landesrechtlichen Vorschriften im Beamtenrecht sind rudimentär und führen zu einem Flickenteppich in der bundesdeutschen Universitätslandschaft. Während einige Universitäten die Weiterbeschäftigung wünschen und damit unschwer auch mehrmals ermöglichen, schließen andere eine solche aus. Die Thematik ist hochaktuell und politisch brisant: aus juristischer und ökonomischer Sicht ist sie bisher wissenschaftlich wenig untersucht.
Das Thema ist facettenreich:
Aus rechtlicher Hinsicht werden Aspekte des Beamten-, Hochschul-, Europarechts sowie der Rechtsvergleichung diskutiert. Die Thematik verlangt aber auch zwingend, juristische und wirtschaftswissenschaftliche Überlegungen interdisziplinär einzubeziehen. Mit zahlreichen konkreten Vorschlägen entwickeln die Augsburger-Freiburger Thesen das bisherige Recht weiter, um so Vertrauensschutz und Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu erhöhen.
Hinweise zur Teilnahme:
Termin:
15.05.2023 ab 10:50 - 16.05.2023 13:30
Veranstaltungsort:
Juristischen Fakultät der Universität Augsburg
Universitätsstraße 24
86159 Augsburg
Bayern
Deutschland
Zielgruppe:
Journalisten, Wissenschaftler
Relevanz:
überregional
Sachgebiete:
Recht
Arten:
Konferenz / Symposion / (Jahres-)Tagung
Eintrag:
06.04.2023
Absender:
Michael Hallermayer
Abteilung:
Stabsstelle Kommunikation und Marketing
Veranstaltung ist kostenlos:
nein
Textsprache:
Deutsch
URL dieser Veranstaltung: http://idw-online.de/de/event74024
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