Der Justizvollzug für rechtskräftig verurteilte Übertreter von „Strafgesetzen“ scheitert in der Verwirklichung zwangsläufig wegen der Widersprüche, die in ihm angelegt sind und sich auch terminologisch zu erkennen geben. „Strafvollzug“ findet nach „Strafvollzugsgesetzen“ der Bundesländer in „Justizvollzugsanstalten“ (JVA)statt, die früher noch konsequenterweise „Strafvollzugsanstalten“ hießen. In den Grundbestimmungen der „Strafvollzugsgesetze“ dienen diese Anstalten dem Ziel, „zu einem Leben in sozialer Verantwortung zu befähigen“, wobei davon ausgegangen wird, dass dazu auch rechtskonformes Verhalten gehört. Üblicherweise wird dieses als „Resozialisierungsziel“ bezeichnet, demgegenüber sich ein Strafanspruch als kontraproduktiv erweist; dieser Anspruch in seinen diversen Begründungen ist obsolet. Justizvollzug muss heute säkular als Schutzmaßnahme verstanden und konzipiert werden. Gefängnisse („geschlossene“ Vollzugsformen) sind schrittweise abzuschaffen. An ihre Stelle treten Formen „offenen“ Vollzugs und zunehmend vor allem „freie Formen“ des Justizvollzugs, die einzuführen in ersten Bundesländern (z.B. Baden-Württemberg und Sachsen) begonnen worden ist. Diese Formen erfordern ein wachsendes Engagement der Zivilgesellschaft und der freien Wohlfahrtspflege (die sich heute noch „freie Straffälligenhilfe“ nennt).
Hinweise zur Teilnahme:
Die Veranstaltung findet im Wichernsaal des Rauhen Hauses statt
Termin:
16.05.2023 15:30 - 17:30
Veranstaltungsort:
Das Rauhe Haus
Wichernsaal
Horner Weg 190
22111 Hamburg
Hamburg
Deutschland
Zielgruppe:
Studierende, jedermann
E-Mail-Adresse:
Relevanz:
lokal
Sachgebiete:
Gesellschaft, Pädagogik / Bildung
Arten:
Vortrag / Kolloquium / Vorlesung
Eintrag:
21.04.2023
Absender:
Sylvia Niedziella
Abteilung:
Hochschulentwicklung und Kommunikation
Veranstaltung ist kostenlos:
ja
Textsprache:
Deutsch
URL dieser Veranstaltung: http://idw-online.de/de/event74196
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