Verfassungsrechtlich muß jede Gesundheitspolitik bei den Rechten der Kranken ihren Ausgang nehmen: was diesen an Leistungen, Teilhabemöglichkeiten und Informationen zusteht, ist für jede Form der Neugestaltung unhintergehbar. Doch gibt es auch andere verfassungsrechtliche Vorgaben: Die Rechte der Versicherten, die Interessen der Beitrags- und Steuerzahler, die Positionen der sog. Leistungserbringer, der Krankenhäuser, der Ärzte und der medizinischen Forschung, schließlich die Interessen der beteiligten privaten und öffentlichen Versicherungsträger. Für sie alle ist das Grundgesetz eine Rahmenordnung. Es schreibt dem Gesetzgeber keine bestimmte Variante der Reformpolitik vor. Aber es verlangt, daß die unterschiedlichen Rechtspositionen in ihrer Bedeutung zur Kenntnis genommen und für Individualität und Autonomie schonend zum Ausgleich gebracht werden. Treten hier erneut tiefgreifende Spannungen zwischen dem sozialen Staatsziel und dem Rechtsstaatsgebot zutage, die lange Zeit als überwunden galten?
Eberhard Schmidt-Aßmann ist Professor am Institut für deutsches und europäisches Verwaltungsrecht an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Seine Hauptforschungsgebiete sind Staats- und Verwaltungsrecht und Europäisches Verwaltungsrecht. Er ist Akademiemitglied und Mitglied der Interdisziplinären Arbeitsgruppe "Gesundheitsstandards".
Hinweise zur Teilnahme:
Termin:
15.01.2004 ab 20:00
Veranstaltungsort:
Akademiegebäude, Leibniz-Saal
Markgrafenstraße 38
10117 Berlin
Berlin
Deutschland
Zielgruppe:
jedermann
E-Mail-Adresse:
Relevanz:
überregional
Sachgebiete:
Arten:
Eintrag:
07.10.2003
Absender:
Renate Nickel
Abteilung:
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Veranstaltung ist kostenlos:
ja
Textsprache:
Deutsch
URL dieser Veranstaltung: http://idw-online.de/de/event9527
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