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Wissenschaft
12.07.2012 - 12.07.2012 | Berlin
Das Landgericht Köln hat kürzlich die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen als Körperverletzung und damit als Straftat gewertet. Das Gericht hatte einen Arzt, der einen muslimischen Jungen beschnitten hatte, zwar freigesprochen - allerdings mit der Begründung, dass der Mediziner von der Strafbarkeit nichts gewusst habe. Tatsächlich müssten religiöse Beschneidungen als „rechtswidrige Körperverletzung“ betrachtet werden, urteilten die Richter. Der Richterspruch wird seither in Deutschland kontrovers diskutiert. Laut einer repräsentativen EMNID-Umfrage halten 56 Prozent der Menschen in Deutschland das Urteil für richtig. 35 Prozent lehnen die Entscheidung ab.
Hinweise zur Teilnahme:
Termin:
12.07.2012 ab 18:00
Veranstaltungsort:
Senatssaal im Hauptgebäude der Humboldt-Universität zu Berlin, Unter den Linden 6
10117 Berlin
Berlin
Deutschland
Zielgruppe:
jedermann
E-Mail-Adresse:
Relevanz:
lokal
Sachgebiete:
Religion
Arten:
Seminar / Workshop / Diskussion
Eintrag:
06.07.2012
Absender:
Constanze Haase
Abteilung:
Pressestelle
Veranstaltung ist kostenlos:
ja
Textsprache:
Deutsch
URL dieser Veranstaltung: http://idw-online.de/de/event40298
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