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Veranstaltung


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23.10.2013 - 23.10.2013 | München

Arbeitsmedizin im Wandel

Die Novellierung der ArbMedVV
Was kann, was soll, was muss ein Arbeitsmediziner?

Die Bundesregierung hat Ende April 2013 die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegte „Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge“ verabschiedet. Im September soll der Bundesrat seine Zustimmung dazu geben, dann ist das parlamentarische Verfahren abgeschlossen und die Verordnung kann in Kraft treten. Die arbeitsmedizinische Vorsorge wird durch die Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) weiter gestärkt. Die Arbeitsmediziner und die Betriebsärzte sind die Experten zur Beurteilung der individuellen Wechselwirkungen zwischen Arbeit und Gesundheit. Arbeitsmedizinische Vorsorge sollte nicht nur bei den klassischen Gesundheitsgefährdungen wie Gefahrstoff- oder Lärmexpositionen eine wichtige Rolle spielen, sondern auch dann, wenn es um Fragen der psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz geht. Wichtig ist dabei, dass Arbeitsmediziner und Betriebsärzte das Vertrauen der Beschäftigten genießen. Mit der Änderungsverordnung wird daher über eine neue Terminologie und durch Klarstellungen besser als bisher verdeutlicht, dass es bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge nicht um den Nachweis der Eignung für berufliche Anforderungen geht und es keinen Untersuchungszwang gibt. Im Vordergrund stehen die individuelle Aufklärung und die Beratung, auch zu Fragen des Erhalts der Beschäftigungsfähigkeit. Das Recht der Beschäftigten auf informationelle Selbstbestimmung und der notwendige Datenschutz sind dabei zu beachten. Vor diesem Hintergrund laden die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) e.V. sowie die Akademie für Arbeits-, Sozial-und Umweltmedizin (ASUMED) am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit die interessierte Öffentlichkeit am Mittwoch, 23.10.2013, 14 bis 18 Uhr zu einer aktuellen Veranstaltung und zum Fachgespräch über die Arbeitsmedizin im Wandel der novellierten ArbMedVV nach München ein.

Hinweise zur Teilnahme:
Veranstaltung
Arbeitsmedizin im Wandel: Die Novellierung der ArbMedVV.
Was kann, was soll, was muss ein Arbeitsmediziner?
München, Mittwoch, 23. Oktober 2013, 14 bis 18 Uhr

Tagungsort
Sitzungssaal der Bezirksverwaltung Oberbayern,
Prinzregentenstraße 14, 80538 München

Kosten
Mitglieder DGAUM: 50-- € (auch Neumitglieder)
Sonstige: 100.-- €

Bankverbindung
Kontoinhaber: DGAUM e.V.
Konto-Nr.: 074606 0000
BLZ: 5008 0000
Verwendungszweck: ArbMedVV

Verbindliche Anmeldung
Sonja Hillebrand
Geschäftsstelle DGAUM, Schwanthaler Str. 73 b, 80336 München
Tel.: 089/330 396-0; Fax: 089/330 396-13
gsdgaum@dgaum.de; www.dgaum.de

Termin:

23.10.2013 14:00 - 18:00

Anmeldeschluss:

21.10.2013

Veranstaltungsort:

Sitzungssaal der Bezirksverwaltung Oberbayern,
Prinzregentenstraße 14,
80538 München
Bayern
Deutschland

Zielgruppe:

Journalisten, Wissenschaftler

E-Mail-Adresse:

Relevanz:

überregional

Sachgebiete:

Medizin, Psychologie

Arten:

Konferenz / Symposion / (Jahres-)Tagung

Eintrag:

22.07.2013

Absender:

Dr. Thomas Nesseler

Abteilung:

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Veranstaltung ist kostenlos:

nein

Textsprache:

Deutsch

URL dieser Veranstaltung: http://idw-online.de/de/event44336

Anhang
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