Das Landgericht Gera hat mit Beschluss vom 09. 02. 2005 die Eröffnung eines Hauptverfahrens gegen Frau Prof. Rosemarie Albrecht abgelehnt. Gleichzeitig erteilt das Gericht damit den von der Staatsanwaltschaft gegen Frau Albrecht erhobenen Euthanasie-Vorwürfen eine Absage.
In einem der wohl letzten Euthanasie-Verfahren vor deutschen Gerichten war der fast 90-jährigen, emeritierten Medizinprofessorin Rosemarie Albrecht von der Staatsanwaltschaft Gera vorgeworfen worden, eine ihrer Patientinnen im Jahre 1941 aus niedrigen Beweggründen und heimtückisch getötet zu haben. Das über 4 Jahre andauernde Ermittlungsverfahren war von einer Vielzahl medizinischer Sachverständigengutachten geprägt, die sich in ungewöhnlicher Weise in der Bewertung der 64 Jahre zurückliegenden Umstände widersprochen hatten. In der zusammenfassenden Beurteilung stellt das Gericht daher auch darauf ab, dass bei verbleibenden Zweifeln oder bei der Unaufklärbarkeit von Widersprüchen der aufgeworfenen medizinischen Fragen der Grundsatz "in dubio pro reo" zum Freispruch von Frau Albrecht geführt hätte. Letztlich bleibt Frau Albrecht dieses belastende Hauptverfahren nun erspart, weil Mediziner aufgrund des angegriffenen Gesundheitszustands von Frau Albrecht eine dauernde Verhandlungsunfähigkeit attestiert hatten.
"Ich freue mich sehr, dass dieses unwürdige Verfahren nun ein gutes Ende für Frau Albrecht gefunden hat. Sie wird durch diese Entscheidung jetzt weitgehend rehabilitiert", betont Eggert Beleites, Präsident der Deutschen Gesellschaft für HNO-Heilkunde, Kopf- und Halschirurgie, in einer ersten Stellungnahme. In seiner Funktion als Präsident der Ärztekammer Thüringen und Mitglied des Vorstands der Bundesärztekammer hat die Beendigung des Verfahrens gegen Frau Albrecht für Beleites zugleich auch besondere Bedeutung für die Aufarbeitung nationalsozialistisch geprägter Einzelfälle und damit für die gesamte Ärzteschaft in Deutschland. Frau Albrecht und ihre Verdienste um die Förderung der medizinischen Wissenschaft und des ärztlichen Nachwuchses sowie ihre bis ins hohe Alter aktive Teilnahme an der Fortentwicklung der Medizin sind u.a. mit der Ehrenmitgliedschaft der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie gewürdigt worden. Nach Beendigung des Ermittlungsverfahrens wird Frau Albrecht nun ihren 90. Geburtstag am 19. März 2005 unbelastet feiern können.
Weitere Auskünfte über die Geschäftsstelle der
Deutschen Gesellschaft für HNO-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e.V.
Tel.: 0228 - 231770
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Ernährung / Gesundheit / Pflege, Gesellschaft, Medizin, Politik, Recht
überregional
Personalia
Deutsch
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