Mit der Einführung gestufter Studiengänge verändern sich die Rahmenbedingungen für die internationale Mobilität von Studierenden und Graduierten. Der Senat der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) beschloss am Dienstag (15. Februar) in Bonn eine Reihe von Empfehlungen für die Hochschulen, die die Mobilität sichern und steigern sollen.
Die HRK empfiehlt, die im internationalen Vergleich viel zu späten Termine für die Studienbewerbung von Ausländern deutlich nach vorne zu verlegen, und zwar für das Wintersemester von 15. Juli auf Mitte März und für das Sommersemester von 15. Januar auf Mitte September.
Ferner sollten die Hochschulen faire und transparente Kriterien und Verfahren für die Auswahl und Einstufung ausländischer Masterkandidaten und Promotionsbewerber entwickeln. Insbesondere sollte, ebenso wie für deutsche Bewerber, höchstqualifizierten Bachelor-Absolventen ein Zugang zur Promotion auch ohne vorherigen Masterabschluss eröffnet werden.
Um deutschen Studierenden auch in den relativ kurzen Bachelor- und Masterstudiengängen einen Auslandsaufenthalt zu ermöglichen, wird empfohlen, ein Auslandsstudium von bis zu einem Jahr nicht zum Nachteil für die Betroffenen auf Höchst-Studien- und Förderzeiten (BAföG, Freischuss und Studienkonten) anzurechnen. Nach Möglichkeit sollten Auslandsaufenthalte auch in den neuen Bachelor- und Master-Studiengängen als reguläre, gegebenenfalls sogar obligatorische internationale Module eingeplant werden. Den Hochschulen wird empfohlen, dies in Planungen für Studiengänge zu berücksichtigen. Dies beinhaltet die Forderung an die zuständigen Ministerien, hierfür entsprechend längere Regelstudienzeiten anzuerkennen.
Merkmale dieser Pressemitteilung:
fachunabhängig
überregional
Wissenschaftspolitik
Deutsch
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