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25.02.2005 12:41

31. März 2005: Bewerbungsschluss an der Bucerius Law School

Benedikt Landgrebe Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Bucerius Law School, Hochschule für Rechtswissenschaft gGmbH

    An der Bucerius Law School - der ersten privaten Hochschule für Rechtswissenschaft in Deutschland - können ab dem 1. Oktober 2005 wieder 100 neue Studentinnen und Studenten ihr Jurastudium aufnehmen. Bewerbungsschluss hierfür ist der 31. März 2005. Für die Zulassung zum Auswahlverfahren müssen Bewerber ein Onlinebewerbungsbogen ausfüllen und das Abiturzeugnis (bzw. das Zeugnis 13.1) sowie einen offiziellen Nachweis guter Englischkenntnisse vorweisen (TOEFL, IELTS, CPE). Die Studienplätze werden durch einen schriftlichen (am 14. Mai) und einen mündlichen Test (am 8./9. Juli) vergeben. Im letzten Jahr bewarben sich 450 Interessenten.

    Die Bucerius Law School bietet ihren Studierenden ein praxisnahes und international ausgerichtetes Jurastudium. Nach zwölf Trimestern, also knapp 4 Jahren, absolvieren Studierende der Bucerius Law School die Erste Juristische Prüfung. Schon nach zehn Trimestern - inklusive eines Studienaufenthalts an einer der über 70 Partnerunis weltweit - wird der Bachelor of Laws (L.L.B.) verliehen. Integraler Bestandteil der Ausbildung sind ein das Fachstudium ergänzendes Studium generale, wirtschaftswissenschaftliche Grundlagen sowie ein Fremdsprachenprogramm.
    Ein strukturierter und intensiver Lehrplan ermöglicht ein zügiges Studium. Die rund um die Uhr geöffnete Bibliothek, ein hervorragendes Betreuungsverhältnis sowie sehr gut ausgestattete Hörsäle sorgen für optimale Studienbedingungen.

    Die Studiengebühren an der ausschließlich privat finanzierten Hochschule betragen EUR 3.000,- pro Trimester (insgesamt EUR 36.000), wobei der Hauptteil der Finanzierung der Hochschule durch die ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius und durch Zuwendungen von Kanzleien, Unternehmen und Stiftungen geleistet wird. Um allen erfolgreichen Bewerbern ein Studium an der Bucerius Law School zu ermöglichen, bietet die Hochschule verschiedene Finanzierungshilfen an, unter anderem einen Teilerlass der Studiengebühren für Bafög-Berechtigte und die Möglichkeit, die Gebühren erst mit Berufseinstieg an die Hochschule zu erstatten.

    Die Bucerius Law School ist eine Gründung der ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius und hat am 1. Oktober 2000 ihren Studienbetrieb aufgenommen. Sie stellt einen privaten Beitrag zu einer Reform der Juristenausbildung dar und will zu Wettbewerb im Hochschulbereich anregen.

    Weitere Informationen zu Bewerbung und Studium unter http://www.law-school.de
    oder bei Anja Timm, Studentensekretariat der Bucerius Law School:
    Tel. (040) 3 07 06 - 104 , Fax: (040) 3 07 06 - 145, E-Mail: info@law-school.de

    Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
    Benedikt Landgrebe, Tel: (040) 3 07 06 - 127, E-Mail: Benedikt.Landgrebe@law-school.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Politik, Recht
    überregional
    Studium und Lehre
    Deutsch


     

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