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16.04.1999 09:34

Neue Etappe in der Hochschulzusammenarbeit mit Chile

Susanne Schilden Kommunikation
Hochschulrektorenkonferenz (HRK)

    Neue Etappe in der Hochschulzusammenarbeit mit Chile

    Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und der Rektorenrat Chiles haben am Freitag (16. April) in Berlin in Anwesenheit des chilenischen Präsidenten Eduardo Frei eine Vereinbarung über Hochschulzusammenarbeit zwischen Deutschland und Chile abgeschlossen. Nach Brasilien und Mexiko ist Chile das dritte lateinamerikanische Land, mit dem die HRK eine solche hoch-schulübergreifende Kooperation eingeht. Durch den Beitritt zu dieser Vereinbarung können die Hochschulen Deutschlands und Chiles direkt und ohne weitere Absprachen miteinander koope-rieren. Auf deutscher Seite wurde die Vereinbarung von Pro-fessor Dr. Klaus Landfried, Präsident der HRK, unterzeichnet, auf chilenischer Seite von Professor Dr. Alvaro Rojas Marin, Rektor der Universidad de Talca, der den chilenischen Rek-torenrat - Consejo des Rectores de las Universidades Chilenas (CRUCH) - vertritt.

    Die beiden Rektorenkonferenzen verfolgen mit der Vereinbarung das Ziel, die akademische Zusammenarbeit und den Austausch zwischen beiden Ländern durch den Austausch von Studierenden, die
    Aufnahme von Doktoranden, den Austausch von Hochschullehrern und Wissenschaftlern sowie gemeinsame Forschungsprojekte zu intensivieren.

    Besondere Bedeutung haben dabei die Vereinbarungen über die Zulassung zu Promotionsstudien im Partnerland. Inhaber eines Diplom-, Magister- oder entsprechenden Grades einer deutschen Universität können danach unmittelbar zur Promotion an einer chilenischen Universität zugelassen werden, Fachhochschul-absolventen wird die Aufnahme von Promotionsstudien an einer chilenischen Hochschule nach individueller Prüfung ihrer Qualifikation ermöglicht. Vergleichbare Bestimmungen gelten für chilenische Studierende, die ein Promotionsstudium in Deutschland anstreben.

    Erstmalig wurde angesichts der großen Nachfrage deutscher Studierender nach Praktikumsplätzen in Chile auch die Förderung des Praktikantenaustauschs in regulären Studien-gängen in das vorliegende Rahmenabkommen aufgenommen. Ziel ist es, die Zahl der für Studierende aus dem Partnerland zugänglichen Praktikumsplätze langfristig zu erhöhen und die Anerkennung der in diesem Rahmen erbrachten Leistungen zu erleichtern.

    Anläßlich der Unterzeichnung des Abkommens unterstrich HRK-Präsident Landfried: "Die Hochschulen beider Staaten sind sich ihrer besonderen Verantwortung für die Zukunft der jun-gen Generation in einer zusammenwachsenden Welt bewußt. Zu-nehmende Globalisierung und Internationalisierung von For-schung, Entwicklung und Lehre erfordern eine Verbesserung der Rahmenbedingungen des Austauschs und der Kooperation."

    Die Vereinbarung ist als Rahmenvereinbarung konzipiert, der die Mitgliedshochschulen der beiden Rektorenkonferenzen bei-treten können. In der Zusammenarbeit zwischen deutschen und chilenischen Hochschulen ist seit den 90er Jahren ein beacht-licher Zuwachs zu verzeichnen. Derzeit unterhalten die deut-schen Hochschulen insgesamt 52 Kooperationen mit chilenischen Hochschulen. Die älteste Vereinbarung zwischen der Univer-sität Hamburg und der Universidad de Concepción stammt bereits aus dem Jahr 1966. HRK und CRUCH haben in den letzten Jahren ihre Zusammenarbeit durch gegenseitige Informations-besuche und gemeinsame Workshops vertieft. So fand im Sep-tember 1998 ein gemeinsames Seminar zum Thema "Auf der Suche nach dem Hochschulsystem der Zukunft" in Chile statt. Ein weiteres gemeinsames Seminar zum Technologietransfer und zur Vorbereitung weiterer Kooperationen zwischen den Hochschulen beider Länder ist für Herbst 1999 vorgesehen.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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