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17.03.2005 09:57

Zukunftsmodell "Stiftungsuniversität"

Kim-Astrid Magister Pressestelle
Technische Universität Dresden

    Am 16. März 2005 fand an der TU Dresden ein Workshop zum Thema "Ein Zukunftsmodell zur Organisation von Universität und Universitätsmedizin" statt. Im Rahmen dieses Workshops wurde erstmals das Modell für die Überführung der TU Dresden und des Universitätsklinikums in Stiftungen des öffentlichen Rechts diskutiert.

    Die Hochschullandschaft ist seit einiger Zeit in Bewegung. Reformen zur Neustrukturierung der Universitäten haben sowohl in Nachbarländern Deutschlands, wie in Österreich und der Schweiz, als auch bereits innerhalb Deutschlands stattgefunden. In Baden-Württemberg ist seit Jahresbeginn ein neues Hochschulgesetz in Kraft. Ein anderes Beispiel ist das
    TU-Darmstadt-Gesetz, das ebenfalls zum Jahresbeginn in Kraft trat und mit dem die TU Darmstadt quasi in die Autonomie entlassen wird. "Genau dies wünschen wir uns auch für die TU Dresden: mehr Eigenständigkeit, mehr Eigenverantwortung z. B. in finanzieller und personeller Hinsicht, verknüpft mit einer Stärkung der Leitungsorgane von Universität und Fakultäten", hob der Rektor der TUD, Prof. Hermann Kokenge, hervor: "Wir mussten erleben, dass andere bei der Umsetzung dieser Reformmaßnahmen bereits wesentlich weiter sind als der Freistaat Sachsen, und möchten verhindern, hier ins Hintertreffen zu geraten. Aus dieser Motivation ist die Idee zur Entwicklung eines eigenen Zukunftsmodells für die TU Dresden entstanden."

    In seinem Vortrag "Einführung in die Problemstellung der wettbewerbsorientierten Hochschulorganisation" umriss der Kanzler der TUD, Alfred Post, die wichtigsten Eckpunkte zur Überführung der TU Dresden in eine Stiftung öffentlichen Rechts.

    Geplant ist, dass die TU Dresden Stiftung unter der Rechtsaufsicht des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (SMWK) stehen soll, aber dennoch umfassend für die Regelung ihrer Belange zuständig ist. Dies gilt insbesondere für
    Personal-, Grundstücks- und Bauangelegenheiten. Die Universität soll die umfassende Personalhoheit besitzen und Eigentümerin der von ihr genutzten Grundstücke und des beweglichen Vermögens sein.Mit der Errichtung der Stiftung geht das von der TU Dresden bislang genutzte bewegliche und unbewegliche Vermögen aus dem Eigentum des Freistaates Sachsen unentgeltlich in das Eigentum der TU Dresden Stiftung über. Entsprechendes gilt für das Körperschaftsvermögen.
    Das immobile Vermögen muss in der wertmäßigen Substanz erhalten bleiben. Das Vermögen kann durch Zustiftungen erhöht werden. Dem Stiftungskapital ist jährlich ein angemessener Anteil der Überschüsse aus Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zuzuführen.
    Auch als Stiftung erhält die TU Dresden einen staatlichen Zuschuss.

    Zentrale Gremien der TU Dresden sind der TU Dresden Stiftungsrat, das Rektoratskollegium, der Dekanerat, der Rat der akademischen Mitarbeiter und der Senat.
    Der TU Dresden Stiftungsrat beschließt über die Angelegenheiten der TU Dresden von grundsätzlicher Bedeutung und überwacht die Tätigkeit des Rektoratskollegiums.
    Das Rektoratskollegium, bestehend aus Rektor, Kanzler und drei weiteren hauptamtlichen Mitgliedern, leitet die TU Dresden und ist Stiftungsvorstand der TU Dresden Stiftung.

    Gleichzeitig ging es im Workshop um die Überführung der Universitätsmedizin in eine Stiftung. Der Rektor der TUD, Prof. Hermann Kokenge, verwies auf die bundesweite Diskussion darüber, ob die herbeigeführte Trennung zwischen den Medizinischen Fakultäten auf der einen Seite und den rechtlich selbstständigen Universitätsklinika auf der anderen Seite angesichts der zahlreichen wirtschaftlichen Verknüpfungen beider Einrichtungen zukünftig finanziell noch sinnvoll sein kann. "Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass diese Trennung auf Dauer nicht tragfähig sein wird, und wollen daher beides wieder zusammenführen ? unter dem Dach einer Stiftung."

    "Die Medizinstiftung bietet Klinikum und Fakultät den Rahmen, die erfolgreiche Entwicklung der vergangenen Jahre fortzuführen", sagt Prof. Michael Albrecht, Medizinischer Vorstand des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus. Seit 1999 ist das Klinikum eine Anstalt öffentlichen Rechts und hat die hierbei gewonnene wirtschaftliche Bewegungsfreiheit zum Aufbau modernster Strukturen genutzt. "Angesichts des weiter steigenden Drucks auf die Erlöse aus der Behandlung unserer Patienten und des eher abnehmenden finanziellen Aufwandes des Freistaates für Forschung und Lehre brauchen wir jetzt neue Rahmenbedingungen, um auch künftig im Wettbewerb bestehen zu können", so Prof. Albrecht weiter. Die Übertragung des Eigentums an Gebäuden, Grundstücken und Ausstattung sichert Klinikum und Fakultät die größtmögliche Flexibilität bei betriebswirtschaftlichen Entscheidungen. Im Rahmen der Stiftung können beide auch bei Personalentscheidungen ähnlich wie ein privatwirtschaftliches Unternehmen agieren. Die Strukturen stabilisieren dauerhaft die Wettbewerbsfähigkeit in der Patientenversorgung und der Forschung und sichern damit langfristig die Hochschulmedizin in Dresden.

    Informationen für Journalisten:
    Pressestelle der TUD, Tel.: 0351 463-32398
    E-Mail: pressestelle@mailbox.tu-dresden.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Organisatorisches, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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