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13.05.1998 00:00

Jetzt 121 Medizinische Fachgesellschaften in der AWMF

Wolfgang Müller M.A. AWMF Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften

    AWMF wächst weiter - Jetzt 121 Mitgliedsgesellschaften aus Medizin und Zahnmedizin

    Bei ihrer Delegiertenkonfernz in Frankfurt/Main hat die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) sieben weitere Fachgesellschaften als Mitglieder aufgenommen. Mit 121 Mitgliedsgesellschaften, die zusammen rund 160.000 Mitglieder repräsentieren, ist die AWMF zumindest in Europa, wahrscheinlich sogar weltweit der größte Zusammenschluß wissenschaftlicher Fachgesellschaften der Medizin. Folgende Gesellschaften sind neu in der AWMF:

    - Deutsche Gesellschaft für Andrologie

    - Deutsche Gesellschaft für Immungenetik

    - Deutsche Gesellschaft für Kieferorthopädie

    - Deutschsprachige Mykologische Gesellschaft

    - Deutsche Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie

    - Deutsche Gesellschaft für Schädelbasischirurgie

    - Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde

    Mit der Deutschen Gesellschaft für Kieferorthopädie und der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde sind erstmals zwei wissenschaftliche Gesellschaften aus dem zahnärztlichen Bereich in die AWMF aufgenommen worden.

    Die Delegiertenkonferenz am 9. Mai 1998 in Frankfurt/Main befaßte sich außerdem intensiv mit Fragen der Leitlinienentwicklung in der Medizin, dem Einsatz bibliometrischer Maße ("impact factor") bei der Zuteilung von Forschungsmitteln, der Approbationsordnung für Ärzte und den Auswirkungen neuer Strukturen von Hochschulkliniken auf Krankenversorgung, Forschung und Lehre sowie den Veränderungen des Versorgungsauftrags an Krankenhäuser und deren Folgen.

    Einen weiteren Schwerpunkt bildete das Problem des Datenschutzes für die medizinische Forschung. Die AWMF erneuert ihre Forderung, im Zuge der ohnehin notwendigen Anpassung der deutschen Datenschutzgesetzgebung an die Europäischen Richtlinien ein geschütztes "Medizinisches Forschungsgeheimnis" gesetzlich zu verankern, mit dessen Hilfe epidemiologische und klinische Forschung im Gesundheitswesen erleichtert würden, ohne den notwendigen Schutz der Patientendaten zu schmälern.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin
    überregional
    Es wurden keine Arten angegeben
    Deutsch


     

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