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05.04.2005 11:53

Patientenverfügung und Sterbehilfe - Wie ist die Rechtslage in Deutschland? Wie ist die medizinische Situation?

S. Nicole Bongard Kommunikation und Medien
Klinikum der Universität München

    Der Fall der Wachkomapatientin Terri Schiavo hat die Menschen nicht nur in den USA tief bewegt. In der Presse sind zum juristischen und medizinischen Hintergrund viele unterschiedliche und sich widersprechende Positionen laut geworden. Auch bei uns in Deutschland hat das zu zahlreichen Fragen in der Bevölkerung geführt. Viele sind verunsichert, auch die bis zu sieben Millionen Menschen, die schon eine Patientenverfügung verfasst haben. Das belegen zahlreiche Nachfragen besorgter Menschen bei Medizinern, Juristen, Hospizvereinen, und die Leserbriefspalten der Zeitungen.

    Das Interdisziplinäre Zentrum für Palliativmedizin (IZP) und das Institut für Rechtsmedizin in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz
    laden ein zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung zum Thema:
    "Patientenverfügung und Sterbehilfe. Wie ist die Rechtslage in Deutschland? Wie ist die medizinische Situation?"

    Einige der immer wieder vorgebrachten Fragen lauten:
    ·Bindet eine Patientenverfügung in Deutschland behandelnde Ärzte und Vertreter des Patienten?
    ·Gilt sie nur in der letzten Phase des Lebens, wenn also der Tod unmittelbar bevorsteht? Gilt sie also gerade nicht im Fall des Wachkomas?
    ·Gibt es in Deutschland eine eindeutige Rechtsprechung zu Patientenverfügungen? Brauchen wir eine gesetzliche Regelung?
    ·Was verbirgt sich hinter den Begriffen "aktive", "passive" und "indirekte" Sterbehilfe? Was ist strafbar, was ist erlaubt, was ist geboten?
    ·Was genau ist ein Wachkoma? Wie ist die Situation von Wachkomapatienten einzuschätzen, bei denen die künstliche Ernährung eingestellt wird?
    ·Wo liegen die Möglichkeiten und Grenzen der palliativmedizinischen Versorgung von Schwerstkranken und Sterbenden?

    Den Fragen von Presse und Öffentlichkeit stellen sich

    am Mittwoch, den 13. April 2005, 10:00 bis 12:00 Uhr
    im Theoretischen Hörsaal des Instituts für Pathologie der LMU
    Zugang Frauenlobstr. 7a, 1. Stock

    Dr. jur. utr. Beate Merk, Bayerische Staatsministerin der Justiz
    Prof. Dr. med. Wolfgang Eisenmenger, Vorstand des Instituts für Rechtsmedizin der Universität München
    Prof. Dr. med. Gian Domenico Borasio, Palliativmediziner und Neurologe, Geschäftsführender Vorstand des Interdisziplinären Zentrums für Palliativmedizin, Klinikum der Universität München - Großhadern;
    Prof. Dr. jur. Heinz Schöch, Lehrstuhl für Strafrecht, Kriminologie, Jugendrecht und Strafvollzug, Juristische Fakultät der Universität München
    Moderation: Dr. jur. Bernhard Knittel, Richter am Bayer. Obersten Landesgericht.


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Gesellschaft, Medizin, Philosophie / Ethik, Politik, Recht, Religion
    überregional
    Buntes aus der Wissenschaft, Organisatorisches
    Deutsch


     

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