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28.04.1999 16:39

Urteil Bundesverfassungsgericht 28.4.1999

Dr. Kristijan Domiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutscher Hochschulverband

    Deutscher Hochschulverband
    Pressesprecher
    Dr. Kristijan Domiter
    Rheinallee 18
    53 173 Bonn
    Tel.: 0228/364005
    Fax: 0228/359947
    E-mail: domiter@hochschulverband.de

    Bonn, den 28. April 1999

    Deutscher Hochschulverband begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
    Schiedermair: "Ungleichbehandlung in den neuen Ländern nun weitestgehend beseitigt"

    Mit ungeteilter Zustimmung hat der Präsident des Deutschen Hochschulverbandes, der Kölner Völkerrechtler Professor Dr. Hartmut Schiedermair, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Rentenüberleitung begrüßt. Das Bundesverfassungsgericht hat am 28. April seine von vielen Rentenempfängern in den neuen Ländern seit Jahren mit Spannung erwartete Entscheidung verkündet. Das Gericht ist zu dem Ergebnis gelangt, daß die Überleitung der in der ehemaligen DDR erworbenen Rentenansprüche in die gesetzliche Rentenversicherung in weiten Bereichen gegen das Grundgesetz verstoße.

    "Mit dieser Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht die erhebliche Ungleichbehandlung unserer Kollegen aus den neuen Ländern weitestgehend beseitigt, denen es aus materiellen Gründen bislang oft kaum möglich war, ihren Lebensstandard annähernd zu halten oder als Rentenempfänger weiter am wissenschaftlichen Leben teilzuhaben", sagte Schiedermair. Er erinnerte daran, daß die Entscheidung, die DDR-Rentenansprüche unterschiedslos in die gesetzliche Rentenversicherung zu überführen, von Anfang an heftige Kritik nicht nur der Betroffenen und des Deutschen Hochschulverbandes, sondern auch zahlreicher namhafter Sozialrechtler ausgelöst habe. "Ich bin überzeugt", betonte Schiedermair, "daß die heutige Entscheidung in erheblichem Maße dazu beitragen wird, den inneren Frieden und das Vertrauen unserer Kollegen in den neuen Ländern in den Rechtsstaat zu stärken. Viele haben auf diesen Tag lange gewartet und kaum zu hoffen gewagt, daß die Fehlentscheidung des Gesetzgebers noch korrigiert wird. Die Vollendung der Deutschen Einheit kommt mit dieser Entscheidung einen großen Schritt voran!"

    Schiedermair warnte vor der falschen Vorstellung, daß die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vor allem den ehemaligen staatsnahen Beschäftigten der DDR zugute komme. Begünstigt durch die Entscheidung seien vielmehr auch diejenigen, die den Wiederaufbau der Wissenschaft in den Universitäten der neuen Bundesländer maßgebend mitgestaltet haben. Die bislang geltenden Überleitungsregelungen hätten die Lebensleistung dieser Wissenschaftler ebensowenig beachtet wie ihr vielfältiges Engagement bei der Neugestaltung der Universitäten nach der Wiederherstellung der staatlichen Einheit Deutschlands. Abschließend erinnerte Schiedermair daran, daß sich die Hochschullehrer, die den Wiederaufbau der Wissenschaft aktiv mitgestaltet hätten, wie keine andere Berufsgruppe in den neuen Ländern einer persönlichen und fachlichen Überprüfung gestellt hätten. Dies alles könne nun durch die Höhe der Altersversorgung angemessen berücksichtigt werden.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Organisatorisches, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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