Wissenschaft braucht flexible Regelungen
Im Hinblick auf die morgen anstehenden Tarifverhandlungen zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und den Gewerkschaften über einen "Tarifvertrag öffentlicher Dienst" äußerte sich der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) heute in Berlin:
"Bei den morgigen Tarifverhandlungen wird ein Tarifvertrag für Angestellte in den Hochschulen verhandelt, ohne dass die Hochschulen mit am Tisch sitzen. Bei den Tarifexperten herrscht offenbar immer noch das Missverständnis vor, dass man Hochschulangehörige problemlos denselben tariflichen Bestimmungen wie Verwaltungsangestellte unterwerfen kann. Dem ist nicht so. Wissenschaftler und auch alle anderen Mitarbeiter der Hochschulen - einschließlich der Universitätsklinika - arbeiten in einem kreativen System. Hochschulen und wissenschaftliche Einrichtungen insgesamt sind einem starken internationalen Wettbewerb ausgesetzt. Beides erfordert, dass sie personalwirtschaftlich flexibel agieren können."
Als Beispiel für eine aus Sicht der Hochschulen nicht mehr zeitgemäße Regelung nannte er den starren Ausbildungsbezug: "Für bestimmte Positionen können wir keine attraktiven Bewerber von Fachhochschulen oder auch Bachelor-Absolventen gewinnen, weil sie bei der Einstellung nicht in dieselbe Vergütungsgruppe wie Absolventen der universitären Diplom-Studiengänge eingruppiert werden dürfen. Der Ausbildungsbezug muss daher durchgängig wie von uns vorgeschlagen durch einen Funktionsbezug ersetzt werden."
Der HRK-Präsident ergänzte weiter:"Wir freuen uns, dass die Tarifvertragsparteien besondere Regeln für die Wissenschaft nicht ausgeschlossen haben. Die bisher angedachte Spartenregelung, wie sie Entsorgungsunternehmen und Sparkassen längst haben, ist für uns jedoch nicht befriedigend. Wir brauchen ein eigenständiges Tarifwerk, das die im Hochschulbereich notwendige Flexibilität schafft. Hierzu haben wir den Finanzministern der Länder konkrete Vorschläge gemacht. Auch der Wissenschaftsrat hat im Januar letzten Jahres eine entsprechende Empfehlung abgegeben."
Präsident Gaehtgens verwies auch auf die seit Jahren erhobene Forderung der HRK nach Übertragung der Arbeitgebereigenschaft auf die Hochschulen: "Im Zuge eines Wissenschaftstarifvertrags sollte kurzfristig auch eine Übertragung der Arbeitgebereigenschaft oder zumindest des Verhandlungsmandats auf die Hochschulen, wie es bei den Berliner Hochschulen und mehreren Universitätsklinika bereits praktiziert wird, in Abstimmung mit den zuständigen Ministerien erreicht werden."
Merkmale dieser Pressemitteilung:
fachunabhängig
überregional
Wissenschaftspolitik
Deutsch
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