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19.04.2005 15:34

Hüpfknete enthält hohe Mengen an Borsäure (BfR-Presseinformation Nr. 11/2005)

Dr. Irene Lukassowitz Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)

    BfR - Pressedienst
    Bundesinstitut für Risikobewertung
    Thielallee 88 - 92, D - 14195 Berlin, Telefon: 01888/412-4300, Telefax: 01888/412-4970 Presserechtlich verantwortlich: Dr. Irene Lukassowitz

    11/2005, 19. April 2005

    Hüpfknete enthält hohe Mengen an Borsäure

    Borsäuregehalt in Spielzeug muss minimiert werden

    Sie hat Eigenschaften wie eine Kreuzung aus Knete und Flummi, wird Hüpf- oder Springknete genannt und von vielen Kindern als spaßige Spielmasse geliebt. Sie lässt sich beliebig verformen und springt wie ein Gummiball. Allerdings verwenden die Hersteller bei der Produktion der Hüpfknete unter anderem Borsäure. "Es besteht das Risiko, dass Borsäure beim Spielen durch Hautkontakt, aber auch durch Kauen oder Verschlucken aus der Hüpfknete herausgelöst wird", sagt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. Zwar sei Bor in geringen Spuren für den Körper lebensnotwendig, größere Mengen könnten jedoch zu gesundheitlichen Schäden führen.

    Bei der Abschätzung des gesundheitlichen Risikos von Borsäure in Hüpfknete kommt das BfR zu dem Schluss, dass selbst beim Spielen mit der Knete kritische Mengen an Borsäure herausgelöst werden können. Die tägliche tolerierbare Aufnahmemenge (TDI) für Borsäure kann dabei schon fast erreicht werden. "Dies ist aus unserer Sicht nicht akzeptabel, weil Kinder zusätzlich Bor auch aus der Nahrung und anderen Bedarfsgegenständen aufnehmen können", so Hensel.

    Borsäure wirkt im Tierversuch frucht- und entwicklungsschädigend. Für Borverbindungen gilt ein TDI-Wert von 0,1 Milligramm Bor pro Kilogramm Körpergewicht (mg/kg KG) und für Borsäure entsprechend ein TDI von 0,57 mg/kg KG, der als tägliche Aufnahmemenge toleriert werden kann. Ein Kind von 20 Kilogramm Gewicht könnte beim bestimmungsgemäßen Gebrauch der Hüpfknete über die Haut nach Abschätzungen etwa diese Menge aufnehmen.

    Wird der Inhalt einer handelsüblichen 17-Gramm-Packung Hüpfknete gar von einem Kind verschluckt, würde der TDI-Wert sogar kurzfristig überschritten. Auch wenn mit einer akuten Gesundheitsschädigung in diesem Fall nicht gerechnet werden muss, ist der Abstand zur einer giftigen Dosierung zu gering. Rechnet man noch hinzu, dass Bor bzw. Borsäure zusätzlich über Lebensmittel und andere Produkte aufgenommen wird, kann in diesem Fall die toxikologisch wirksame Menge im Körper erreicht werden. Borsäure wird wegen seiner konsistenzbeeinflussenden, flammhemmenden, antiseptischen und konservierenden Eigenschaften in zahlreichen Produkten eingesetzt.

    Nach Ansicht des BfR sollte der Borsäuregehalt in Spielzeug, wie bereits 1995 gefordert, unbedingt verringert werden.

    ende bfr-p


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin
    überregional
    Forschungsergebnisse
    Deutsch


     

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