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25.04.2005 16:17

Akkreditierung in Deutschland neu aufgestellt - Vorsitzende des Stiftungsrates und des Akkreditierungsrates gewählt

Silke Lübbers Geschäftsstelle
Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland

    Der Stiftungsrat und der Akkreditierungsrat der "Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland" sind zu ihren ersten konstituierenden Sitzungen zusammengekommen.

    "Damit ist die Stiftung nun handlungs- und arbeitsfähig" sagte der Staatsbeauftragte für die Errichtung der Stiftung, der nordrhein-westfälische Wissenschaftsstaatsekretär Hartmut Krebs und erläuterte weiter: "Der Akkreditierung kommt eine Schlüsselfunktion bei der Sicherung der Qualität der Hochschulausbildung zu."

    Durch die Verabschiedung des Stiftungsgesetzes im nordrhein-westfälischen Landtag am 26. Februar 2005 wurde der rechtliche Rahmen geschaffen, der der Bedeutung dieser Aufgabe entspricht.

    Die Stiftung hat u.a. die Aufgabe
    - das Akkreditierungssystem weiterzuentwickeln und den Akkreditierungsprozess in Deutschland langfristig zu organisieren,
    - den Prozess der Studienreform qualitätsorientiert zu strukturieren und
    - die europäische und internationale Einbindung der Qualitätssicherung zu garantieren.

    Mit der Konstituierung des Stiftungsrates am 21. April 2005 in Potsdam und des Akkreditierungsrates am 25. April 2005 in Bonn nehmen nun die wichtigsten Organe der Stiftung ihre Arbeit auf.

    Zum Vorsitzenden des Stiftungsrates wurde der hessische Wissenschaftsminister Udo Corts gewählt. "Die Unterstützung der Arbeit des Akkreditierungsrates - dies ist unser gemeinsames Ziel und unsere vorrangige Aufgabe. Gemeinsam mit dem Akkreditierungsrat wollen wir das Akkreditierungssystem in Deutschland leistungsfähig, auch auf internationaler Ebene, gestalten. Dazu werden wir effiziente und effektive Strukturen der vertrauensvollen Zusammenarbeit entwickeln" so beschrieb er die Aufgaben des Stiftungsrates.

    Professor Dr. Jürgen Kohler wurde zum Vorsitzenden des Akkreditierungsrates gewählt. "Kernaufgabe des Akkreditierungsrates ist die Akkreditierung und Reakkreditierung der Akkreditierungsagenturen, die ihrerseits die Akkreditierung der Studiengänge übernehmen", erläuterte er. Professor Kohler war von 1994 bis 2000 Rektor der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald und ist deutscher Hochschulvertreter im Hochschul- und Forschungsausschuss des Europarates, Vorsitzender von Teams des Institutional Evaluation Programme der European University Association sowie Beiratsmitglied des Ungarischen Akkreditierungskomitees.

    Die Länder haben in der Kultusministerkonferenz eine Vereinbarung geschlossen, mit der sie die Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach § 9 Hochschulrahmengesetz, d.h. die Aufgaben der Koordinierung der Ordnungen von Studium und Prüfung, auf die Stiftung übertragen.

    "Die Länder in der KMK verzichten damit auf eine Detailsteuerung, haben aber durch die 'Ländergemeinsamen Strukturvorgaben gemäß § 9 Abs. 2 HRG für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen' einen Rahmen für das Akkreditierungsgeschehen gesetzt, mit dem sie ihre politische Verantwortung in einem öffentlichen Bildungswesen wahrnehmen und zugleich die Autonomie der Hochschulen stärken" erläuterte Staatssekretär Krebs, dessen Arbeit als Staatsbeauftragter mit der Konstituierung der wichtigsten Stiftungsorgane einen erfolgreichen Abschluss gefunden hat.


    Weitere Informationen:

    http://www.akkreditierungsrat.de


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Personalia, Studium und Lehre
    Deutsch


     

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