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26.04.2005 10:56

Die langen Schatten der Geschichte

Dr. Christian Jung Stabsreferat Kommunikation
VolkswagenStiftung

    Das Bild der Holocaust-Täter in der deutschen Rechtsprechung nach 1945: Von der VolkswagenStiftung mit 245.000 Euro an der Universität Heidelberg gefördertes Projekt legt erste Ergebnisse vor.

    Wie werden Diktaturen überwunden? Was geschieht mit den Tätern der Diktatur? Kommt es zu einer Wiedergutmachung an den Opfern? Bestrafung und Erinnerung - oder Amnestie und Verschweigen? Bis heute ist die strafrechtliche Verfolgung von nationalsozialistischen Gewaltverbrechen nicht abgeschlossen, Zeitgeschichte wirft hier lange Schatten bis in die unmittelbare Gegenwart. Gegen mehr als 100.000 Personen wurden bisher in Deutschland Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die großen Prozesse wie der Frankfurter Auschwitz-Prozess von 1963 bis 1965 oder der Majdanek-Prozess - der zeitlich längste Prozess in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte, der bis 1982 dauerte - sind dabei nur die Spitze eines Eisberges. 6.495 Personen (6,4 Prozent) wurden rechtskräftig verurteilt.

    Wie ist die Bilanz der Strafverfolgung zu werten? War sie ein Erfolg, wie man in den 1960er Jahren glaubte? Oder stellt sie kein Ruhmesblatt für die bundesdeutsche Justiz dar? Wo sind die Gründe für die offensichtlichen Defizite zu suchen? Wie ausgeprägt waren der Wille und die Bereitschaft in der Bundesrepublik, Nazi-Verbrechen gründlich zu verfolgen? Mit diesen Fragen beschäftigt sich Professor Dr. Edgar Wolfrum vom Historischen Seminar der Universität Heidelberg in dem von der VolkswagenStiftung geförderten Vorhaben "Das Bild der Holocaust-Täter in der deutschen Rechtsprechung nach 1945". Der Forscher hat auf der Grundlage von Gerichtsakten und anderen Quellen mit seinem Team insbesondere Gerichtsurteile und Medienberichte zu Gerichtsverfahren inhaltsanalytisch aufgearbeitet. Erste Ergebnisse liegen jetzt vor.

    Als die Alliierten nach Kriegsende damit begannen, deutschen Kriegs- und NS-Verbrechern den Prozess zu machen, ging es neben der Ahndung von Verbrechen bislang unbekannter Dimension auch darum - das zeigt sich insbesondere am Hauptkriegsverbrecherprozess vor dem Internationalen Militärtribunal in Nürnberg -, als Sieger den Besiegten trotz allem einen fairen Prozess zu machen und in Deutschland rechtsstaatliche Prinzipien wieder zur Geltung zu bringen. So waren 1945 viele Deutsche überrascht, dass man den Angeklagten Verteidiger zur Seite stellte, dass die ehemaligen NS-Größen vor Gericht ausführlich zu Wort kommen konnten, dass die Anklage sich die "Mühe" machte, jenen die Vergehen, derer man sie beschuldigte, individuell nachzuweisen, und dass die Richter schließlich zu durchaus unterschiedlichen Urteilen gelangten, ja sogar zu drei Freisprüchen.

    Wie wurde über Nürnberg in den Medien berichtet? "Zumeist wurden die Angeklagten als Spießer und biedere Familienväter beschrieben", erklärt Wolfrum. In der Neuen Zeitung, einer amerikanischen Lizenzzeitung, vom Dezember 1945 stand: "Wer sie so vor sich sieht, auf der hölzernen Anklagebank - Hermann Göring, der wie ein arbeitsloser Chauffeur wirkt ? -, der versucht vergebens, sich die zwanzig als Herren Deutschlands oder der Welt vorzustellen, er kann sie nicht anders sehen als eine ertappte Bande von Straßenjungen, die eine Zeitlang in gestohlenen Anzügen umherliefen und die Passanten belästigten." Eine längerfristige Folge dieser Prozesse mit Blick auf die Täterbilder sei das gewesen, was die Forschung inzwischen als "Viktimisierungsfalle" erkannt hat. In den 1950er Jahren habe man in Westdeutschland die Verbrechen und den Holocaust als Werke Hitlers beziehungsweise der SS externalisiert und der Mythos sei von der deutschen Wehrmacht als Inbegriff zeitloser Soldatentugenden fortgesponnen worden. Die Deutschen erschienen hierbei als passiv Duldende, als Leidende und Opfer einer skrupellosen Führung.

    1961 stand der administrative Organisator der Judendeportationen in die Vernichtungslager, Adolf Eichmann, in Jerusalem vor Gericht, nachdem er zuvor vom israelischen Geheimdienst in Argentinien aufgespürt worden war. Bei 95 Prozent der Bundesdeutschen fand der Prozess gegen den "Schreibtischtäter" Eichmann Aufmerksamkeit, was kaum überraschen konnte angesichts der Vielzahl von Artikeln und Berichten. Alle großen deutschen Zeitungen hatten eigens Korrespondenten nach Jerusalem geschickt, die minutiös über den Ablauf, aber auch über moralische Aspekte des Prozesses berichteten. Zum ersten Mal strahlte das Fernsehen Bilder eines solchen Prozesses aus, ein Vorgang, der die ohnehin vorhandene Wirkung noch verstärkt haben dürfte. Fast überall wurde besonders die mediokre "Normalität" Eichmanns in den Mittelpunkt gerückt, der als gehorsamer Bürokrat am Schreibtisch den Massenmord an den europäischen Juden organisiert, aber im Grunde keine eigenen Interessen verfolgt habe. Hier saß offenbar keine grausame Bestie, kein NS-Dämon oder ein pathologischer Mörder auf der Anklagebank, sondern ein mechanisches Glied einer perfekt funktionierenden Vernichtungsmaschinerie.

    Problematisch an diesem Bild ist, betont Wolfrum, dass damit der Holocaust zu einem Automatismus ohne Menschen geriet, dass Einblicke in die Praxis der Gewalt verhindert und Fragen nach Motiven, Interessen, politischen Sozialisationen und sozialen Herkünften der NS-Täter, die nur als Marionetten des Systems erschienen, nahezu völlig ausgeblendet worden seien.

    Die Strafverfahren wegen nationalsozialistischer Tötungsverbrechen bekamen in den 1960er Jahren ein anderes Gesicht. Während sich bis dahin 43 Prozent der Verfahren mit Verbrechen aus der Endphase des Krieges und nur rund 15 Prozent mit Massenvernichtungsverbrechen befasst hatten, waren nun fast 60 Prozent der Verfahren mit dem zuletzt genannten Verbrechenskomplex beschäftigt. Damit stieg auch der Anteil von Verfahren wegen Verbrechen an jüdischen Opfern von vormals 29 auf 76 Prozent. Ebenso verschoben sich die Nationalität der Opfer von vorwiegend deutsch auf überwiegend nicht-deutsch sowie die Tatorte, die in den Verfahren seit 1966 zu 83 Prozent im Ausland, besonders in Polen (41%) und in der Sowjetunion (31%) lagen. Schließlich gab es auch auf der Täterseite Veränderungen: Es stieg die Zahl der Verfahren gegen Angehörige von Einsatzgruppen und vor allem gegen das Personal von Konzentrations-, Vernichtungs- und Zwangsarbeiterlagern sowie gegen Mitglieder der Polizei. Für fast die Hälfte aller Angeklagten endeten die Verfahren - meist wegen der mit zunehmendem Abstand sich häufenden Beweisschwierigkeiten - ohne Strafe; bis 1966 wurden 5,5 Prozent der Angeklagten zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, im darauf folgenden Zeitraum bis 1987 waren es 13 Prozent.

    Die Frage nach dem Sinn und Zweck von Strafe ist immer ein Politikum. Für die Bundesrepublik haben die Forscher nach 1949 einen Trend zum allmählichen Abbau des Vergeltungs- und Sühnestrafrechts festgestellt, stattdessen erhielten Abschreckung und Prävention die Oberhand. Für Prozesse, die nationalsozialistische Gewaltverbrechen zum Gegenstand hatten, habe dies weit reichende Folgen gehabt, betont Wolfrum. Häufig hätten sich nämlich Gerichte zu gesellschaftspolitischen Aussagen hinreißen lassen wie: "Das Strafmaß kann geringer ausfallen, da unser Volk schon hinreichend abgeschreckt ist". Solche Argumentationsfiguren gehörten offenbar zu den häufigsten Milderungsgründen.

    Dr. Edgar Wolfrum (Jg. 1960) ist seit Dezember 2003 Professor für Zeitgeschichte an der Universität Heidelberg. Er studierte in Freiburg (dort auch Promotion) und Salamanca, war CNRS-Stipendiat in Paris, dann Hochschulassistent an der FU Berlin, habilitierte sich an der TU Darmstadt und hatte eine Gastprofessur in Innsbruck inne.

    Der Text der Presseinformation steht im Internet zur Verfügung unter
    http://www.volkswagenstiftung.de/presse-news/presse05/26042005.pdf

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    Kontakt

    VolkswagenStiftung
    Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
    Dr. Christian Jung
    Telefon: 05 11/83 81 - 380
    E-Mail: jung@volkswagenstiftung.de

    Kontakt

    Universität Heidelberg
    Historisches Seminar
    Prof. Dr. Edgar Wolfrum
    Telefon: 0 62 21/54 - 2275
    E-Mail: wolfrum@urz.uni-heidelberg.de


    Weitere Informationen:

    http://www.volkswagenstiftung.de/presse-news/presse05/26042005.pdf


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Geschichte / Archäologie, Gesellschaft, Medien- und Kommunikationswissenschaften, Politik, Recht
    überregional
    Forschungsergebnisse
    Deutsch


     

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