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07.05.1999 11:02

Internationalisierung führt zur Reform nationaler Entscheidungs- und Kontrollrechte der Unternehmen

Ina Hormuth Öffentlichkeitsarbeit
HWWA-Institut für Wirtschaftsforschung Hamburg

    Internationalisierung führt zur Reform nationaler Entscheidungs- und Kontrollrechte der Unternehmen

    Im Bereich der Unternehmenspublizität ist es zu einer verstärkten Angleichung an internationale, d.h. vor allem an angelsächsische Gepflogenheiten gekommen, sagte Prof. Dr. Eckkehard Wenger von der Universität Würzburg in seinem Referat über die Internationalisierung der Unternehmen und Reform von nationalen Regelungen über die Entscheidungs- und Kontrollrecht während der traditionellen HWWA-Konferenz anläßlich des Hamburger Hafengeburtstages, die in diesem Jahr unter dem Dachthema "Internationale Unternehmensstrategien und nationale Standortpolitik" steht.

    Der Gesetzgeber habe aus dieser Entwicklung nunmehr auch seine Konsequenzen gezogen und zumindest im Bereich der Konzernbilanzierung das "bewährte", deutsche Bilanzrecht zur Disposition gestellt. Zukünftig müsse sich die öffentliche Diskussion in diesem Bereich auf die Frage konzentrieren, inwieweit dieser Regimewechsel auch auf den handelsrechtlichen Einzelabschluß angewendet werden soll. Klärungsbedürftig sei in diesem Zusammenhang auch, ob die derzeitige Regelung, wonach die Unternehmen zwischen verschiedenen Bilanzierungsstandards wählen könnten, nicht durch einen neuen, transparenteren und zwingend anzuwendenden handelsrechtlichen Standard ersetzt werden sollte.

    Trotz gewissen Fortschritte an der Publikationsfront müsse man aber auch zur Kenntnis nehmen, daß die Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Unternehmenskontrolle sich etwa bei Regelungen zur Durchsetzung von Ersatzansprüchen gegen Organmitglieder oder Auskunftsrechte nur langsam vollzögen. Auch für den Aspekt der Stimmrechtsverteilung gelte ähnliches, wenngleich sich hier gezeigt habe, daß es durch die Abschaffung von Mehrfach- und Höchststimmrechten zu einigen Fortschritten gekommen sei. Bemerkenswert sei dabei, daß der Gesetzgeber auch hier die Initiative erst zu einem Zeitpunkt ergriffen habe, in dem das Management internationaler Unternehmen meinte, sich den Rückgriff auf diese Schutzinstrumente nicht mehr leisten zu können.

    Als dritter zentraler Aspekt der Internationalisierung der Märkte für Unternehmensfinanzierung wurden von Professor Wenger die Rahmenbedingungen für transnationale Unternehmenszusammenschlüsse näher beleuchtet. Obwohl solche Operationen inzwischen von großer Bedeutung sind, hat es der Gesetzgeber versäumt, hier für einen klaren und möglichst wettbewerbsneutralen rechtlichen Rahmen zu sorgen. Entgegen einer weitverbreiteten Meinung seien aber die wesentlichen rechtlichen Defizite nicht im Bereich des Gesellschaftsrechts ausgemacht worden, sondern im Bereich des Steuerrechts. Nicht nur in Deutschland, sondern auch in vielen anderen Ländern werde die Körperschaftssteuer ganz oder teilweise auf die persönliche Einkommensteuer angerechnet oder es würden einkommensteuerliche Ermäßigungen gewährt, wenn Einkommensteile bereits mit Körperschaftssteuern belastet seien. Da diese Bemühungen zur Vermeidung oder Ermäßigung steuerlicher Doppelbelastungen aber regelmäßig nur Steuerbürgern des Sitzstaates der jeweiligen Körperschaft gewährt würden, stünden sie einer verstärkten Internationalisierung der Beteiligungsverhältnisse multinationaler Unternehmen und damit einer wünschenswerten internationalen Risikostreuung im Wege. Mehr als zweifelhaft sei, ob eine perfekte internationale Steueranrechnung jemals praktizierbar sein würde. Gelöst werden könnten die damit zusammenhängenden Probleme wahrscheinlich nur, wenn man international zu einer abschließenden Besteuerung auf Unternehmensebene übergehe und Dividenden beim Empfänger überhaupt nicht mehr besteuere.

    Hamburg, 07.05.99 Telefon 040 428 34 354


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Wirtschaft
    überregional
    Buntes aus der Wissenschaft, Forschungsergebnisse, Wissenschaftliche Tagungen
    Deutsch


     

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