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28.04.2005 15:51

KDA begrüßt BGH-Urteil zur Sturzgefahr in Pflegeheimen

Klaus Großjohann Fachbereich Öffentlichkeitsarbeit
Kuratorium Deutsche Altershilfe - Wilhelmine Lübke Stiftung e. V.

    KDA begrüßt BGH-Urteil zur Sturzgefahr in Pflegeheimen:

    Fixierungen sind ein ungeeignetes Mittel zur Sturzprophylaxe

    KDA begrüßt BGH-Urteil zur Sturzgefahr in Pflegeheimen:

    Fixierungen sind ein ungeeignetes Mittel zur Sturzprophylaxe

    Köln (KDA) - 28. April 2005 - Das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) begrüßt ein heute ergangenes Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zur Sturzgefahr in Pflegeheimen, in dem die Klage einer Krankenkasse abgewiesen wurde. Die AOK Berlin wollte erreichen, dass ein Pflegeheim, in dem eine bei ihr versicherte Bewohnerin mehrfach gestürzt war, die daraus entstandenen Heilbehandlungskosten der Kasse rückerstatten sollte. Nach Ansicht der Kasse handelte es sich bei den Vorfällen um eine schuldhafte Pflichtverletzung des Pflegepersonals. Das Personal hätte ihrer Meinung nach die schwerpflegebedürftige und sturzgefährdete Bewohnerin in ihrem Bett fixieren, zumindest aber die Bettgitter hochfahren müssen. Außerdem hätte die Sturzgefahr gemindert werden können, wenn der Bewohnerin eine Hüftschutzhose (Protektor) angelegt worden wäre.

    Nach Ansicht des KDA hat der BGH mit seinem Urteil verhindert, dass Pflegeeinrichtungen dazu verleitet werden, bei sturzgefährdeten Bewohnern und Bewohnerinnen grundsätzlich bewegungseinschränkende Maßnahmen wie beispielsweise Fixierungen vorzunehmen. "Denn mobilitätsvermindernde Maßnahmen beschränken nicht nur das Recht von Bewohnerinnen und Bewohnern auf Bewegungsfreiheit, sondern erhöhen nach den neuesten Erkenntnissen des gerade eingeführten Expertenstandards zur Sturzprophylaxe in der Pflege sogar das Risiko zu stürzen", erklärt die KDA-Pflegeexpertin Christine Sowinski. "Die betroffenen Personen verlieren so immer mehr Kraft und Balancegefühl, ein Sturz wird immer wahrscheinlicher."
    Als sinnvoll hingegen betrachtet das KDA das Anlegen von Hüftschutzhosen, kritisiert aber, dass die Krankenkassen nur in Ausnahmefällen die Kosten für diese Protektoren übernehmen.

    Bei Rückfragen:
    Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA)
    Christine Sowinski
    Telefon: 02 21/93 18 47 - 30
    E-Mail: socialmanagement@kda.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Bauwesen / Architektur, Ernährung / Gesundheit / Pflege, Gesellschaft, Medien- und Kommunikationswissenschaften, Medizin, Pädagogik / Bildung
    überregional
    Buntes aus der Wissenschaft, Organisatorisches
    Deutsch


     


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