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02.05.2005 11:32

Stärkung anwaltlicher Bezüge in der Augsburger Juristenausbildung

Klaus P. Prem Stabsstelle Kommunikation und Marketing
Universität Augsburg

    Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München und Juristische Fakultät der Universität Augsburg vereinbaren enge Zusammenarbeit
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    Zum 1. April 2005 in Kraft getreten ist ein Vertrag zwischen der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg und der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München, der eine enge Zusammenarbeit beider Partner im Sinne einer stärker auf die anwaltliche Praxis abhebende Juristenausbildung regelt. Es handelt sich um einen der ersten Verträge dieser Art bundesweit, die die mit über 16.000 Mitgliedern größte, den ganzen südbayerischen Raum abdeckende Anwaltskammer mit einer rechtswissenschaftlichen Fakultät geschlossen hat.

    VERSTÄRKUNG ANWALTLICHER BEZÜGE IM STUDIUM

    Die Verbesserung der Ausbildung von Studierenden und Referendaren durch die Verstärkung anwaltlicher Bezüge ist ein explizites Anliegen der Juristenausbildungsreform, die durch die Änderung des Deutschen Richtergesetzes und der Bundesrechtsanwaltsordnung vom 11. Juli 2002 angestoßen wurde. Die Einbeziehung der Anwaltschaft in die universitäre Ausbildung und Prüfung ist dementsprechend in der Neufassung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen vom 13. Oktober 2003 ausdrücklich vorgesehen.

    85 PROZENT GEHEN IN DEN ANWALTSBERUF

    Beim feierlichen Austausch der Vertragsurkunden am 27. April in der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg wies der Präsident der Rechtsanwaltskammer des Oberlandesgerichtsbezirks München, Hansjörg Staehle, darauf hin, dass 85 Prozent aller Jura-Absolventen in den Anwaltsberuf gehen. Mit der Feststellung, dass kaum einer von diesen Absolventen aus der traditionellen Juristenausbildung eine Ahnung davon mitbringe, "wie man jemanden vernünftig vernimmt", brachte Staehle das Anliegen der Reformbemühungen allgemein und der Kooperation mit der Augsburger Rechtsfakultät auf den Punkt: Verhandlungsführung und Mediation sind die im beruflichen Alltag des Anwalts mit am meisten geforderten Kompetenzen; ihre Vermittlung soll fortan durch die geregelte Einbindung erfahrener Anwälte in die universitäre Lehre sichergestellt und institutionalisiert werden.

    Staehle würdigte ausdrücklich die "offenen Arme", mit denen die Münchner Kammer von der Augsburger Fakultät mit dem Kooperationsansinnen aufgenommen worden sei; dies sei keine Selbstverständlichkeit und aus seiner Sicht ein Beleg für die Dynamik und Flexibilität einer noch jungen Rechtsfakultät.

    IN DER REFORMTRADITION DER AUGSBURGER JURISTENAUSBILDUNG

    Professor Dr. Christoph Becker, der seitens der Fakultät diese Kooperation federführend betreut, bestätigte, dass es in seinem Hause eigentlich nur offene Türen einzurennen gab. Schon seit geraumer Zeit hätten sich er und seine Kollegen die stärkere Einbindung der anwaltlichen Praxis in die Ausbildung und die Vermittlung entsprechender Schlüsselqualifikationen zum konkreten Anliegen gemacht. Man habe sich damit bewusst in die Reformtradition der Augsburger Juristenausbildung gestellt. 1971 explizit als Reformfakultät gegründet, hätten die Augsburger Rechtswissenschaften eineinhalb Jahrzehnte lang mit großem Erfolg das Modell der sogenannten Einstufigen Juristenausbildung praktiziert. An der für dieses Modell charakteristischen Einbindung praktischer Ausbildungselemente ins Studium habe man in Augsburg auch nach der Rückkehr zum traditionellen zweistufigen Modell stets festgehalten.

    FORSCHUNGSPROJEKTE UND FORTBILDUNG

    Der Vertrag regelt die Benennung von Rechtsanwälten für Lehrveranstaltungen und Prüfungen, die Gestaltung der Zusammenarbeit zwischen der Universität und den anwaltlichen Dozenten und die gemeinsame Festlegung der Lehrinhalte der anwaltspezifischen Veranstaltungen, die im Sinne einer permanenten Optimierung der anwaltlichen Ausbildung regelmäßig evaluiert werden. Darüber hinaus hält er fest, dass aus diesen Lehrveranstaltungen heraus Dissertationen und weitere Forschungsprojekte zu anwaltlichen Themen initiiert werden sollen und dass die Professoren der Augsburger Fakultät bei der anwaltlichen Fortbildung mitwirken werden.
    _______________________________________

    KONTAKT UND WEITERE INFORMATIONEN:
    Professor Dr. Christoph Becker
    Telefon 0821/598-4585
    christoph.becker@jura.uni-augsburg.de


    Bilder

    Bildunterschrift: Kammer-Präsident Hansjörg Staehle (sitzend, links) und der Augsburger Jura-Dekan Prof. Dr. Johannes Masing (sitzend, rechts) tauschten am 27. April 2005 die Urkunden des zum 1. April in Kraft getretenen Kooperationvertrags aus. Mit dabei waren Kammer-Vizepräsident Dr. Thomas Weckbach (links) und Prof. Dr. Christoph Becker.
    Bildunterschrift: Kammer-Präsident Hansjörg Staehle (sitzend, links) und der Augsburger Jura-Dekan P ...
    Foto: Alexander Kaya
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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Politik, Recht
    überregional
    Organisatorisches, Studium und Lehre
    Deutsch


     

    Bildunterschrift: Kammer-Präsident Hansjörg Staehle (sitzend, links) und der Augsburger Jura-Dekan Prof. Dr. Johannes Masing (sitzend, rechts) tauschten am 27. April 2005 die Urkunden des zum 1. April in Kraft getretenen Kooperationvertrags aus. Mit dabei waren Kammer-Vizepräsident Dr. Thomas Weckbach (links) und Prof. Dr. Christoph Becker.


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