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30.03.2005 10:49

Informationen zum möglichen Inverkehrbringen der gentechnisch veränderten

Johannes Klockenhoff Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

    Die Vertretung der Vereinigten Staaten von Amerika informierte die Europäische Kommission mit Schreiben vom 22.03.2005, dass möglicherweise gentechnisch veränderter Mais der Linie Bt-10 in EU-Mitgliedsstaaten importiert wurde. Der Umfang des Importes wird als gering angegeben. Die Kommission hat diese Information am 23.03.2005 an alle Mitgliedstaaten über das für Lebensmittel und Futtermittel eingerichtete Schnellwarnsystem weitergegeben. In den USA ist Bt-10-Mais für ein Inverkehrbringen nicht zugelassen.

    In der Europäischen Gemeinschaft bedarf das Inverkehrbringen eines gentechnisch veränderten Maises und von Lebensmitteln oder Futtermitteln daraus einer Genehmigung. Für Bt10-Mais liegt eine derartige Genehmigung nicht vor, es wurde auch keine Genehmigung beantragt. Somit sind Bt-10-Mais und Lebensmittel und Futtermittel daraus in der Gemeinschaft nicht zugelassen.

    Bt-10-Mais wurde im Rahmen einer Versuchsreihe hergestellt. Aus dieser Versuchsreihe wurde aber nur Bt11-Mais (siehe unten) zur Marktreife entwickelt. Eine Weiterentwicklung der Linie Bt-10 war nicht beabsichtigt. Über ein Nachweisverfahren für Bt10-Mais verfügen die Überwachungsbehörden in der Gemeinschaft zurzeit nicht.

    Bt11-Mais ist seit dem 09. Juni 1998 in der EU zum Zweck des Imports, der Verarbeitung und der Verwendung als Futtermittel zugelassen. Seit dem 06. Februar 1998 dürfen Produkte aus Bt-11-Mais auch als Lebensmittelzutat gemäß Verordnung 258/97/EG verwendet werden. Zuckermais aus Bt-11 ist seit dem 19. Mai 2004 als Lebensmittel zugelassen. Derzeit läuft ein Genehmigungsverfahren zum Anbau von Bt-11-Mais in der EU.

    Ein Nachweisverfahren für Bt11-Mais ist in der Gemeinschaft verfügbar, weil aufgrund der neuen gentechnikrechtlichen Regelungen nur dann eine gentechnisch verändertes Produkt die Zulassung erhalten kann, wenn vom Antragsteller Kontrollproben, Referenzmaterial und Nachweisverfahren zur Verfügung gestellt werden. Die Maislinien Bt-10 und Bt-11 haben, da aus der gleichen Versuchsreihe stammend, Gemeinsamkeiten, sie unterscheiden sich insbesondere aber in einem Gen: Die Maislinie Bt-11 enthält ein Gen, das die Bildung des Bt-Toxins in der Maispflanze bewirkt, sowie ein weiteres Gen, durch das der Mais unempfindlich gegen ein bestimmtes Herbizid (Unkrautbekämpfungsmittel) wird. Das Bt-Toxin soll die Maispflanze vor Befall durch den Maiszünsler, einem Schadinsekt im Maisanbau, schützen. Die Maislinie Bt-10 enthält zusätzlich zu den Genen des Bt-11-Maises ein Gen, das eine Resistenz gegen das Antibiotikum Ampicillin vermittelt. Das Ampicillin-Gen ist nach den Angaben des Herstellers im Mais nicht mehr aktiv. Antibiotikaresistenzgene sind in der Entwicklungsphase von gentechnisch veränderten Pflanzen aus technischen Gründen eingesetzt worden. Ihr Verwendung soll aber in der Gemeinschaft schrittweise eingestellt werden.


    Weitere Informationen:

    http://europa.eu.int/comm/food/fs/sc/scp/out05_en.html
    http://europa.eu.int/comm/food/fs/sc/scp/out86_gmo_en.html
    http://www.efsa.eu.int/science/gmo/gmo_opinions/384/opinion_gmo_05_en1.pdf


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Biologie, Chemie, Ernährung / Gesundheit / Pflege, Informationstechnik, Medizin, Meer / Klima, Umwelt / Ökologie, Wirtschaft
    überregional
    Organisatorisches
    Deutsch


     

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